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Spendenaufruf: CASTOR-Zwischenlager-Klage Brunsbüttel unterstützen!

b_215_215_16777215_0_0_images_stories_akt14_Brunsbuttel_04.jpgAufruf der KlägerIn und von Anti-Atom-Initiativen aus Unterelbe: "Mit der Klage gegen das CASTOR-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel ist ein historischer Erfolg erzielt worden: In einem bundesweit viel beachteten Urteil hat das OVG Schleswig die Genehmigung für das atomare Zwischenlager aufgehoben. Das Gericht beanstandete Defizite der Genehmigung in Bezug auf Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter (terroristische Angriffe). Erhebliche Sicherheitsnachweise, z.B. bezüglich des Absturzes eines Flugzeuges vom Typ Airbus A-380 und des Beschusses von Behältern mit panzerbrechenden Waffen, seien nicht geführt oder falsch erbracht worden. Die Ergebnisse dieses Urteils sind wegweisend für andere Klageverfahren.

 

Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.

Eine Revision wollen das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde und der Betreiber Vattenfall nun vor dem Bundesverwaltungsgericht mit allen Mitteln erzwingen. Sie haben auf mehreren hundert Seiten umfangreiche Einwände gegen das OVG-Urteil erhoben.

Es geht um die Verteidigung eines Urteils, welchem weit über die Grenzen von Schleswig-Holstein erhebliche Bedeutung im Kampf gegen die Atomkraftnutzung zukommt: Bitte unterstützt uns mit eurer Spende, damit wir die geschätzten Anwaltskosten in Höhe von 8000 Euro finanzieren können."

Konto-Nr. 900 78577 der
BUND-Kreisgruppe Steinburg
bei der Sparkasse Westholstein (BLZ 222 500 20)
Als Betreff: Ankes Klage

Mehr Informationen bei umweltfairaendern.de:

 

Spendenaufruf: CASTOR – Zwischenlager-Klage Brunsbüttel unterstützen!

Aufruf der KlägerIn und von Anti-Atom-Initiativen aus Unterelbe: "Mit der Klage gegen das CASTOR-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel ist ein historischer Erfolg erzielt worden: In einem bundesweit viel beachteten Urteil hat das OVG Schleswig die Genehmigung für das atomare Zwischenlager aufgehoben. Das Gericht beanstandete Defizite der Genehmigung in Bezug auf Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter (terroristische Angriffe). Erhebliche Sicherheitsnachweise, z.B. bezüglich des Absturzes eines Flugzeuges vom Typ Airbus A-380 und des Beschusses von Behältern mit panzerbrechenden Waffen, seien nicht geführt oder falsch erbracht worden. Die Ergebnisse dieses Urteils sind wegweisend für andere Klageverfahren.

 

Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.

Eine Revision wollen das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde und der Betreiber Vattenfall nun vor dem Bundesverwaltungsgericht mit allen Mitteln erzwingen. Sie haben auf mehreren hundert Seiten umfangreiche Einwände gegen das OVG-Urteil erhoben.

Es geht um die Verteidigung eines Urteils, welchem weit über die Grenzen von Schleswig-Holstein erhebliche Bedeutung im Kampf gegen die Atomkraftnutzung zukommt: Bitte unterstützt uns mit eurer Spende, damit wir die geschätzten Anwaltskosten in Höhe von 8000 Euro finanzieren können."

Konto-Nr. 900 78577 der
BUND-Kreisgruppe Steinburg
bei der Sparkasse Westholstein (BLZ 222 500 20)
Als Betreff: Ankes Klage

Weitere Informationen zur Klage auf umweltFAIRaendern: