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GKN I-Rückbau-Feier am 10.4.17:
Kumpanei zwischen Umweltministerium und EnBW

b_215_215_16777215_0_0_images_stories_akt17_170410-abriss-gkn_100410-gkn-a.jpgWir lehnen diesen Billig-Abriss zu Lasten von Mensch und Natur ab!
Untersteller und EnBW feiern, wie sie die Bürger und das Umweltverträglichkeitsrecht ausgebootet haben

(AG Atomerbe Neckarwestheim, 10.04.2017) Warum sagen wir: Billig-Abriss zu Lasten von Mensch und Natur? Weil das Umweltministerium der EnBW enorme Kosten erspart durch Abweichen vom Verursacherprinzip, vom Vorsorgeprinzip und vom Strahlen-Minimierungsgebot, denn es erlaubt der EnBW mit der Genehmigung vom 3.2.2017 beim Abriss des GKN I:

Freisetzung in die Luft pro Jahr:

Gasförmige radioaktive Stoffe:
20.000.000.000.000 Becquerel

Aerosolförmige Radionuklide mit Halbwertszeiten von mehr als 8 Tagen:
10.000.000.000 Becquerel

Freisetzungen in den Neckar pro Jahr:

Tritium:
15.000.000.000.000 Becquerel

Sonstige Radionuklide:
9.500.000.000 Becquerel

Freisetzung per LKW auf die Deponien in Schwieberdingen, Vaihingen und Heilbronn:

ca. 4.400.000 kg radioaktiven Bauschutt

Freisetzung per LKW und Schiff in das allgemeine Bauschutt- und Wertstoff-Recycling:

ca. 323.000.000 kg teilweise radioaktiven Bauschutt, Metallschrott usw.

(davon mit Radioaktivität aus dem AKW: vermutlich mehrere 10.000.000 kg)

Diese Freisetzung von Radioaktivität und die damit verbundene Gefährdung von Mensch und Natur sind vermeidbar!


Die von EnBW und Umweltministerium bevorzugte Auslegung des Strahlenschutz- und Atomrechts verzichtet aber auf die notwendige Anwendung von Verursacherprinzip, Vorsorgeprinzip und Minimierungsgebot, man beruft sich auf das dubiose 10 µSv-Konzept (µSv=Mikro-Sievert, Sievert ist das Maß für die biologische Strahlenbelastung). Das 10 µSv-Konzept beruht auf der Unterstellung, eine zusätzliche Strahlenbelastung von einigen 10 µSv sei für einen Menschen nur ein kleines zusätzliches Risiko und deshalb ohne Belang.

Für die AG AtomErbe Neckarwestheim erklärt F. Wagner: „Wir lehnen diese ungefragte und ungerechtfertigte Zumutung der zusätzlichen Strahlenbelastung ab“.

Daneben hat das 10 µSv-Konzept gravierende weitere Schwächen, von denen das Umweltministerium systematisch ablenkt:

Die Einhaltung der 10 µSv lässt sich nicht messen, sondern ist reine Spekulation, denn es werden nur einzelne der radioaktiven Nuklide im Abrissmaterial gemessen, und der Rest ist fragwürdige Hochrechnerei. Dazu F. Wagner: „Jeder Kaffeesatz enthält mehr Wahrheit als das 10 µSv-Konzept“.

Und selbst wenn die Messungen und die Hochrechnungen zuträfen, bleibt es der eigentliche Skandal, dass wissentlich und vorsätzlich die Bevölkerung einer zusätzlichen Strahlenbelastung und Gesundheitsgefahr ausgesetzt wird. Vermutlich werden es pro Jahr „nur“ wenige Menschen sein, die von Radioaktivität aus dem AKW-Abbau Krebs und andere Krankheiten bekommen, aber diese Krankheitsfälle wären vermeidbar, wenn EnBW und Umweltministerium ihrer Verantwortung nachkämen und für eine gesicherte Aufbewahrung des radioaktiven Materials sorgen würden.

„Freimessen“ und „Freigabe“ bedeuten nach dem Wortlaut der Strahlenschutzverordnung (§3), dass „radioaktive Stoffe“ durch einen „Verwaltungsakt“ „als nicht radioaktive Stoffe“ behandelt und nicht mehr überwacht werden. Sie sind also nicht frei von Strahlung, sondern nur frei von Überwachung. Obwohl sie real physikalisch noch Radioaktivität aus dem AKW-Betrieb mitbringen und weiterhin biologisch schädlich wirksam sind.

Eine gesicherte Aufbewahrung des radioaktiven Materials aus dem AKW-Abbau ist möglich!

Warum erlaubt Minister Untersteller dennoch der EnBW dennoch die Freisetzung, obwohl er wie bei jedem Müllsünder auf das Verursacherprinzip zurückgreifen könnte? Wir wissen es nicht.

Das sind zwei Möglichkeiten zur gesicherten Aufbewahrung am AKW-Standort:

- "Stehenlassen nach Entkernung", also nur Entfernung der hoch-, mittel- und schwach-radioaktiven Komponenten, der gering radioaktive Rest wird vor Ort konserviert.

- "Vollständiger Rückbau mit Bau eines Müllbunkers", also gesicherte Aufbewahrung derjenigen Teile der AKW-Substanz in einem separaten Müllbunker, die eine restliche Radioaktivität aus dem AKW-Betrieb tragen.

Für Details: http://atomerbe-neckarwestheim.de/artikel/132-deponie

 

Bürgerbeteiligung nur Schein ohne Substanz

Der komplette Genehmigungsprozess für die 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung des GKN I war eine Farce, die vorgeschrieben Öffentlichkeitsbeteiligung und die Umweltverträglichkeitsuntersuchungen wurden faktisch umgangen. Wir haben diese Kritik schon früher detailliert dargestellt, deshalb hier nur Stichworte: Unterlagen ohne Substanz, Abspaltung elementarer Teile des Abbauprojekts in Verwaltungsverfahren ohne Öffentlichkeit (z.B. Freigabe und Transporte) sowie separate Verfahren ohne Öffentlichkeit und ohne Umweltverträglichkeitsuntersuchung („SAL“ und „RBZ“ mit neuem Radionuklidkamin).
 

"Zeitspiel mit atomarem Risiko"

Was der baden-württembergische Umweltminister und der Energiekonzern EnBW „vorführen, ist ein Spiel auf Zeit mit hohem atomaren Risiko“ (um eine Formulierung von Minister Untersteller gestern zu Fessenheim aufzugreifen): denn mehr atomares Risiko konzentriert an einem Ort ist kaum vorstellbar:
Risikobetrieb von GKN II, Abriss von GKN I trotz darin noch lagernder Brennelemente, ein Castor-Problemlager und dann auch noch die heißen Atommülltransporte der Obrigheimer Castoren - alles in einer einzigen Anlage! Das ist unverantwortlich. Übrigens gab es auch gefährliche Brennelement-Transporte innerhalb der Anlage, vom Nasslager des GKN I zum Nasslager des GKN II, über die die Öffentlichkeit nicht informiert wurde. Weitere solche internen Transporte sind geplant.

 

Strahlenbelastung während der Veranstaltung am 10.4.17 im GKN

Dass das AKW GKN II vom 7.4. bis zum 20.4.17 abgeschaltet ist, erhöht die Sicherheit der Region in dieser Zeit enorm. Allerdings führt die Öffnung des Reaktordruckbehälters zwecks Wechsel der Brennelemente wie bei einer Revision zur höchsten Abgabe radioaktiver Abluft über den Kamin im Jahresverlauf - warum lädt man die Journalisten gerade in dieser Zeit in das AKW ein?

Da der Termin nun einmal gesetzt ist, werden wir Ihnen auch vor Ort für Gespräche zur Verfügung stehen. Wir werden am Montag von 11:30 bis 12:30 Uhr mit einer Protestaktion vor dem Tor des GKN präsent sein.

 

Die geplanten Castortransporte auf dem Neckar schaffen Probleme, statt welche zu lösen

Nicht nur in Neckarwestheim findet ein übereilter Billig-Abriss statt, sondern seit 9 Jahren auch in Obrigheim. Mit beiden Projekten eng verbunden ist die gefährliche Verlagerung von hochradioaktivem Atommüll, die mit 5 Schiffstransporten von Obrigheim nach Neckarwestheim erfolgen soll. Wir lehnen diese riskante Scheinlösung ab.

T. Rosa von AntiAtomFreiburg und von Bündnis Neckar castorfrei fasst die Kritik die Forderungen der Bürgerinitiativen zusammen:

"Die Anrainer am Neckar mit unsinnigen Castortransporten Strahlung auszusetzen, widerspricht dem Minimierungsgebot des Strahlenschutzes. Und bei einem verheerenden Unfall oder Anschlag sind noch viele Millionen Menschen mehr betroffen - nur damit die EnBW Geld sparen kann. Die Transporte und die weitere Atommüllproduktion im GKN II müssen gestoppt werden, anstatt uns weitere Verstrahlung und noch mehr Gift für die Ewigkeit aufzubürden."

 

Unsere Forderungen:

Schnell abschalten, langsam abreißen - nicht umgekehrt!

ŸGKN II muss abgeschaltet bleiben!

ŸGesicherte Lagerung des gesamten leicht radioaktiven Abrissmaterials am Standort - statt Recycling beim Bau oder als „Wertstoff“ oder Deponierung als Bauschutt!

ŸKeine Castor-Transporte von Obrigheim nach Neckarwestheim!

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