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Eilantrag gegen sofortigen Vollzug der 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung

b_215_215_16777215_0_0_images_stories_akt12_kwo-300x225.jpg(Initiative AtomErbe Obrigheim, Mai 2012) Mit einem Eilantrag haben AnwohnerInnen des stillgelegten AKW Obrigheim beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim einen Stopp der weiteren Abbaumaßnahmen beantragt. Die Klägerinnen und Kläger befürchten, dass Sicherheitsaspekte des Abbaus nicht ausreichend geprüft wurden. Sie sehen Mängel im Planungs- und Genehmigungsverfahren, die zu unnötigen Risiken führen könnten. Die Initiative AtomErbe Obrigheim fordert gemeinsam mit den KlägerInnen eine stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit, besseren Störfallschutz und eine verstärkte Vorsorge vor Strahlenbelastungen beim Abbau des Alt-AKWs.

 

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hatte der EnBW für das AKW Obrigheim die 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG) erteilt und Sofortvollzug angeordnet. Damit wurde der Abbau der Bereiche mit höherer Aktivität genehmigt, obwohl dort noch 342 hochradioaktive abgebrannte Brennelemente in einem Nasslager liegen, die ein enormes Risikopotenzial darstellen. Aus der Initiative AtomErbe Obrigheim (hervorgegangen aus dem Aktionsbündnis Atommüll-Lager Obrigheim) hatten vier AnwohnerInnen bereits Ende 2011 Klage beim VGH gegen die Genehmigung eingereicht.

 

Nun folgt der Klage auch ein Eilantrag, um den Abbau auszusetzen, bis die strittigen Fragen geklärt sind. „Wir wollen verhindern, dass die Betreiber durch übereilte Aktivitäten Fakten schaffen, die eine Korrektur fehlender Verfahrens- und Sicherheitsmaßnahmen im Sinne der Klage verhindern oder einschränken könnten. Die notwendige Sorgfalt während des jahrzehntedauernden Abbaus muss gewährleistet sein und wird durch den Eilantrag befördert. Ohne ausreichende Prüfung und Planung der sicherheitsrelevanten Aspekte des Genehmigungsverfahrens, dürfen die Abbaumaßnahmen nicht fortgesetzt werden“, so die Forderung der Bürgerinitiative.

 

„Es gab zur Genehmigung des Abbaus der nuklearen Teile der Anlage (2. SAG) keine Öffentlichkeitsbeteiligung. Wäre diese erfolgt, hätten die Mängel im Verfahren und die fehlenden Ausführungen zu sicherheitsrelevanten Aspekten behoben werden können“, lautet einer der Kritikpunkte am Genehmigungsverfahren. Öffentlichkeitsbeteiligung biete immer die Möglichkeit, zusätzliches Expertenwissen in den Genehmigungsprozess einfließen zu lassen und Verbesserungen zu erwirken. Dies komme der Sicherheit der Anlagen und allen AnwohnerInnen zu Gute.


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