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Heilbronner Stimme, 24.11.07

> Langhaarigen Blonden statt dunklem Kurzhaarigen verurteilt

Von Franziska Feinäugle

Neckarwestheim - Sitzt überhaupt der Richtige auf der Anklagebank? Das
war die Kernfrage im jüngsten Kernkraftgegner-Prozess vor dem Heilbronner
Amtsgericht. Wer die dreistündige Hauptverhandlung am Freitagmorgen
verfolgte, konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es der Falsche
war.

Protest

Es geht um eine Kundgebung vor dem Atomkraftwerk Neckarwestheim am
Sonntag, 14. Januar, und um die Tatsache, dass sie zwar bereits Ende 2006
im Internet angekündigt, nicht aber bei den Behörden angemeldet war.

Wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz muss sich deshalb der 45-
jährige Vorsitzende des Demokratischen Zentrums Ludwigsburg (DemoZ)
verantworten - weil das DemoZ nicht nur 15 anderen Gruppen Räume und
Adresse zur Verfügung stellt, sondern auch dem "Aktionsbündnis Castor-
Widerstand Neckarwestheim", auf dessen Homepage zu der Kundgebung im
Januar aufgerufen worden war.

"Können Sie sich erklären, wie man auf den Angeklagten als Veranstalter
gekommen ist?", erkundigt sich der Richter bei einem 33-jährigen
Polizisten, der an jenem Sonntag die "friedlich und störungsfrei"
verlaufene einstündige Veranstaltung beobachtet hat. "Nein", antwortet
der Polizist, der einen anderen Aktionsteilnehmer als "aktiver" in
Erinnerung und als Veranstalter pauschal das Aktionsbündnis
weitergemeldet hat.

"Kurze, angegraute, schwarze Haare" habe der Angeklagte gehabt, liest der
Polizist aus seinen Notizen vor. "Mein Mandant ist naturblond und hat
lange Haare", wendet der Verteidiger ein, was alle sehen. Welche Rolle
der Angeklagte innerhalb des Aktionsbündnisses habe, will der Richter von
der nächsten Zeugin wissen. Eine "wie jeder andere auch", antwortet diese
zur Unzufriedenheit des Richters und ergänzt: Das sei etwas, "was hier
nie verstanden" werde: dass es auch "eine Art zu arbeiten gibt, bei der
keine Rollen festgelegt sind. Das sind nicht solche Strukturen wie hier
bei Ihnen am Gericht."

Verneint

Zeuge Nummer drei - kurze, angegraute, schwarze Haare - verneint
ausdrücklich, dass der Angeklagte am Aufruf zur Kundgebung beteiligt war.
Auch der Vorschlag selbst sei nicht vom DemoZ-Vorsitzenden gekommen. "Er
war Teilnehmer und hatte einen der Redebeiträge." Beides ist nicht
verboten. Der Verteidiger fordert Freispruch. Die Staatsanwaltschaft
sieht ihre "Vorwürfe bestätigt" und fordert eine 2000-Euro-Geldstrafe,
die - da höher als 90 Tagessätze - den Angeklagten zum Vorbestraften
machen würde. Der Richter spricht den 45-Jährigen schuldig und verhängt
60 Tagessätze à 20 Euro.

24.11.2007 00:00

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Aktionsbuendnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
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