Drucken
Atomkraftgegner/innen sollen mundtot gemacht werden

Seit einigen Monaten werden Atomkraftgegner/innen vom Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim und den südwestdeutschen Initiativen durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte mit einer gezielten Kriminalisierungskampagne konfrontiert. Dies mit völlig überzogenen Tatvorwürfen und falschen Darstellungen der Sachverhalte.
Die Verfahren betreffen zivilrechtliche Schadensersatzforderungen, Bußgelder bis hin zu Straftatsvorwürfen. Das Aktionsbündnis hat den Eindruck, dass es sich insgesamt um eine gezielte politische Maßnahme handelt, um seit Jahren aktive Atomkraftgegner/innen mundtot zu machen. Dies beweisen vollkommen überzogene Bußgeldbescheide, ein Ermittlungsverfahren der Kreispolizeibehörde mit unhaltbaren Vorwürfen und eine Schadensersatzklage der Deutschen Bahn gegen einen Atomkraftgegner mit Taten, die er nachweislich nicht begangen haben kann. Zusätzlich haben auf Veranlassung der Kreispolizeibehörde Ludwigsburg die Staatsanwaltschaft Heilbronn und das Amtsgericht Heilbronn gegen einen Atomkraftgegner wegen einem angeblichen Verstoß gegen das Versammlungsrecht, einen Strafbefehl über 100 Tagessätze erlassen. Somit wäre er vorbestraft! Dies alles stellt eine bewusste Vorgehensweise gegen Atomkraftgegner/innen dar, um diese einzuschüchtern und zu kriminalisieren.

Durch die zahlreichen Skandale in den Atomkraftwerken wird in der breiten Öffentlichkeit zunehmend das sofortige Abschalten der Atomkraftwerke diskutiert. Dass dies möglich ist beweißt unter anderem die Tatsache, dass die beiden Blöcke Biblis A + B seit nunmehr einem Jahr abgeschaltet sind. Entgegen den Behauptungen des Betreibers ohne einen Engpass bei der Stromversorgung. Im gesamten Jahr 2007 waren immer 5-7 Atomkraftwerke wegen Störfällen oder Wartung abgeschaltet. Allein der Zuwachs bei den regenerativen Energien im Jahr 2006 übersteigt die Jahresstromproduktion des GKN 1 in Neckarwestheim um das 1 1/2-fache. Ein Ziel des Aktionsbündnisses ist es, das Märchen vom Atomausstieg zu entzaubern. Wir sind ein Teil der bundesweiten anti-akw-Bewegung, der sich aktiv für die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen einsetzt und zum Widerstand an den AKW-Standorten, der Urananreicherungsanlage in Gronau, den Atommülltransporten und den sogenannten Endlagerprojekten aufruft. Sollen deshalb Aktivisten bestraft werden?!



Informationen zu den einzelnen Verfahren:

· Schadensersatzklage der DB gegen einen Atomkraftgegner - Amtsgericht Besigheim
Obwohl wegen dem CASTOR-Stopp 2005 in Bietigheim in Sachen Bußgeld noch nichts verhandelt wurde, hat sich die Deutsche Bahn willkürlich einen Atomkraftgegner herausgegriffen und fordert von ihm Schadensersatz. Dies mit falschen Darstellungen und Vorwürfen zu Taten, die er nachweislich an diesem Tag gar nicht begangen haben kann. Diese Fakten interessieren den Anwalt der Gegenseite, Herrn Wilde von Wildemann, jedoch nicht. Ihm genügte in der ersten Verhandlung am 3.4.07 als „Rädelsführerbeweis“ die Anmeldung einer Mahnwache des Atomkraftgegners im pfälzischen Wörth im November 2006.
Der zweite Verhandlungstermin war auf den 23.10.07 terminiert. Dies, obwohl Richter Schulz der Grund für seine jetzige Absage, bereits im August von 11 als Zeugen geladenen Atomkraftgegner/innen schriftlich genannt worden war. Er hatte trotzdem auf ihren Zeugenaussagen bestanden Bis der Verhandlungstermin jetzt am 10. Oktober doch kurzfristig abgesagt (unbestimmt verschoben) wurde!

· CASTORSTOPP 2005 in Bietigheim – Amtsgericht Besigheim
Die zwölf an der Aktion beteiligten Atomkraftgegner/innen legten gegen den außerordentlich hohen Bußgeldbescheid von 275 Euro Widerspruch ein. Auch wegen der Tatsache, dass im Bußgeldbescheid falsche Tatvorwürfe erhoben wurden.
Hier waren vom Amtsgericht in Besigheim drei (!) Verhandlungstermine auf den 24.10., 26.10. und am 2.11.07 angesetzt worden. Jetzt wurden am 6. Oktober auch diese drei Termine von Richterin Momsen-Pfanz kurzfristig wieder abgesagt. Auch eine Methode, wie Atomkraftgegner/innen schikaniert werden können, da neue Termine folgen werden!


Den politischen und juristischen Höhepunkt stellt folgendes Verfahren dar:

· Strafbefehl wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz

Verhandlung am Freitag, den 23.11.07 vor dem Amtsgericht Heilbronn,
um 9 Uhr im Saal 149

Am 14.1.07 hat das Aktionsbündnis eine Abschaltaktion vor dem Tor des AKW Neckarwestheim gegen den Antrag auf Laufzeitverlängerung der EnBW durchgeführt. Dazu suchte die Polizei einen Verantwortlichen und fand keinen. Jetzt hat Frau Brenner von der Kreispolizeibehörde beim Landratsamt Ludwigsburg den Atomkraftgegner, gegen den auch die Schadensersatzklage der Deutschen Bahn läuft, als Schuldigen ausgesucht.
Er soll der Verantwortliche für die Aktion sein, weil er der Vorsitzende des Demokratischen Zentrum Ludwigsburg e.V. ist, und er damit auch automatisch für alle Veröffentlichungen des Aktionsbündnis unter anderem im Internet haftbar sei. In Wahrheit stellt das Demokratische Zentrum dem Aktionsbündnis lediglich seine Infrastruktur wie Telefonanschluss oder Räume für Veranstaltungen zur Verfügung. Bei Aktionen und Veranstaltungen des Aktionsbündnis ist das Demokratische Zentrum nicht Veranstalter.
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat daraufhin im Juli Klage erhoben und das Amtsgericht Heilbronn folgte dem Antrag. Es verurteilte ihn zu 100 Tagessätzen je 20 Euro. Damit wäre er vorbestraft! Die Staatsanwaltschaft Heilbronn geht hier bewusst über 90 Tagessätze bei einem sogenannten Verstoß gegen das Versammlungsgesetz hinaus, um einen aktiven Atomkraftgegner gezielt abzustrafen. Dies über den rechtlich unhaltbaren Vorwurf, als Vereinsvorsitzender des DemoZ für die Aktionsbündnis-Homepage haften zu sollen. Der Betroffene hat Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.



Das Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim weiß, dass die Kreispolizeibehörde beim Landratsamt Ludwigsburg, die Kriminalpolizei Ludwigsburg und die Bundespolizei weitere Ermittlungsverfahren durchführen. Ebenso ist bekannt, dass in diesen Verfahren über die Staatsanwaltschaft weitere Anklagen erhoben werden sollen.

Wir lassen uns auch durch weitere Kriminalisierungsversuche nicht einschüchtern und rufen dazu auf, an allen Gerichtsverfahren teilzunehmen und uns durch Spenden zu unterstützen.


[ Spendenkonto ]