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AKW-Rückbau & -Abriss: Strahlengefährdung ohne Ende
Beispiel Obrigheim - Stilllegung 2005

mit Gertrud Patan, Initiative AtomErbe Obrigheim

am Sonntag, 07.04.2013 um 14 Uhr, Wanderparkplatz "Schöne Aussicht" zwischen Gemmrigheim und AKW

Inhaltliche Stellungnahme des Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim zu den aktuellen Diskussionen:

(03.04.2013) Die heutige Praxis des „Rückbaus“ und das bisherige Vorgehen der Aufsichtsbehörden beim Abriss von Atomkraftwerken lehnen wir ab. Es kann nicht sein, dass der Anlagenbetreiber allein entscheidet, was der richtige Weg ist. Es kann nicht sein, dass es nur bei dem ersten Verfahren zur Stilllegung eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit einer Beteiligung der Öffentlichkeit gibt (siehe Abriss des AKW Obrigheim). Eine Öffentlichkeitsbeteiligung muss zukünftig bei jedem Entscheidungs- und Genehmigungsschritt der Aufsichtsbehörden durchgeführt werden. Und jeder Schritt des Abrisses und des Umganges mit dem Müll und Abrissmaterial muss öffentlich bekannt gemacht werden.


Die bisherige gesundheitsgefährdende Praxis des „Freimessens und das Freiputzen“ von radioaktiven Anlagenteilen und von Abbruchmaterial bis unter sogenannte Grenzwerte darf nicht mehr stattfinden. Denn das Abwaschen der Radioaktivität mit chemischen Mitteln führt nicht zu einem Verschwinden oder Verringern der Radioaktivität. Sie reichert sich dann nur an einem anderen Ort, in einem anderen Mittel wie beispielsweise Wasser an. Die gesundheitliche Gefährdung durch das Radionuklid gemäß seiner physikalischen Halbwertszeit bleibt unvermindert bestehen. Auch bei einer Unterschreitung von „Grenzwerten“ besteht weiterhin eine Strahlengefahr, die beispielsweise Krebs oder Leukämie auslösen kann. Deshalb fordern wir, dass zunächst ein Einschluss der Anlagen erfolgen muss. Dies ermöglicht die weitere Kontrolle der radioaktiven Gefährdungen, die noch Jahre- und Jahrzehntelang durch das Atomkraftwerk bestehen. Erst so ist es möglich, anhand des radioaktiven Gesamtkatasters das langfristige Vorgehen transparent und öffentlich festzulegen.

Der Atommüll bleibt bis zur Klärung der langfristigen weiteren Aufbewahrung vor Ort. Vorrangiges Ziel ist es, die Biosphäre vor radioaktiven Emissionen zu schützen.