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Unverschämte Schadensersatzforderungen der DB

Dienstag, 03. April 2007, 08.45 Uhr
Amtsgericht Besigheim, Amtsgerichtsgasse 5, Sitzungssaal 102


Am 20. November 2005 wurde der Castor-Zug nach Gorleben mit 12 Behältern hochradioaktiven Atommüll aus der französischen WAA La Hague bei Bietigheim von AtomkraftgegnerInnen für mehr als 90 Minuten aufgehalten. Nachdem für die AKW-GegnerInnen klar war, dass der Castor-Zug steht, drückte die Gruppe ihren Protest mit Transparenten, Fackeln und mit einem „Sit In“ auf den Gleisen aus.
Der Protest richtete sich gegen unverantwortbaren Betrieb der AKWs und die weiterhin ungebremste Produktion von Atommüll, ohne dass dessen Entsorgung irgendwie geklärt wäre.
 
Infolge dieser Spontan-Demonstration auf den Gleisen ermittelte die Staatsanwaltschaft Heilbronn gegen die AKW-GegnerInnen mit dem Vorwurf des „Gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr“. Nachdem die Staatsanwaltschaft Heilbronn dieses Ermittlungsverfahren im Juli 2006 eingestellt hatte, erhielten alle beteiligten AKW-GegnerInnen im Oktober 2006 einen Bußgeldbescheid der Stadt Bietigheim über 275.- Euro. Gegen diese Bußgeldbescheide wurde Widerspruch eingelegt; die Stadt Bietigheim hat seither noch nicht auf diese Widersprüche reagiert.

Bereits im Juli 2006 trat die Deutsche Bahn mit einer (nach eigenen Angaben) ersten Schadensersatzforderung an einen der beteiligten AKW-Gegner heran. Dieser soll nach Willen der DB für angebliche Schäden am Castor-Zug und für Kosten des Schienen-Ersatz-Verkehrs haften. Dies, obwohl der AKW-Gegner diese Schäden nachweislich nicht verursacht haben kann, da sich die Gruppe ca. 1,5 km hinter dem Ort, wo der Zug anhielt, zuerst an und später auf den Gleisen befand.

Der Betroffene hat gegen diese unverschämte Forderung der DB Widerspruch eingereicht – dieser wird nun am kommenden Dienstag beim Amtgericht Besigheim verhandelt.

Die Verhandlung ist öffentlich; über eine Ankündigung und Berichterstattung würden wir uns freuen.