Liebe AKW-GegnerInnen,

Radioaktivität lässt sich nicht abschalten. Die gesundheitliche
Gefährdung durch Strahlung im GKN 1 richtet sich allein nach der
Halbwertszeit der vorhandenen Radionuklide. Gemäß dieser physikalischen
Halbwertszeit bleibt die Strahlung auch nach dem Abschalten erhalten.
Egal, wo das radioaktive Material ist und egal, wie breit es gestreut wird.

Das Umweltministerium Ba-Wü hat am 09. Januar die Bekanntmachung zur
Unterlagen-Auslegung veröffentlicht. Die Antragsunterlagen der EnBW zur
1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (1.SAG) für GKN I liegen ab Montag
im Rathaus Neckarwestheim und beim Umweltministerium in Stuttgart aus.

Das Aktionsbündnis ruft dazu auf, Einwendungen zum beantragten Abriss
von GKN 1 zu erheben und das Genehmigungsverfahren aktiv zu begleiten!

Auf unserer Internetseite findet Ihr die Sammeleinwendung des
Aktionsbündnis und weitere Informationen:
http://neckarwestheim.antiatom.net/akw-abriss/1152-einwendungen-abriss-neckarwestheim-1

AKW-feindliche Grüße!
--

Aktionsbuendnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
Info-tel 07141 / 903363
http://neckarwestheim.antiatom.net

             ----------- x -----------
x [abc] - mailinglist des
x Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
x http://neckarwestheim.antiatom.net
x
x Ein-/Austragen:
x http://lists.abc.bawue.com/cgi-bin/mailman/listinfo/abc