Obrigheim: Klage für sicheren Rückbau in 1. Instanz nicht erfolgreich

b_215_215_16777215_0_0_images_stories_atomerbe_akw-obrigheim.jpg(Initiative AtomErbe Obrigheim, 02.11.14) Die KlägerInnen aus der Initiative AtomErbe Obrigheim begrüßen natürlich, dass das Atomkraftwerk Obrigheim abgebaut wird. Sie wollten mit dem Prozess aber erreichen, dass der noch rund 10 Jahre dauernde Abbau mit der größtmöglichen Sicherheit und Transparenz erfolgt. Schnelligkeit kann kein Kriterium sein!

Dass auch bei einem abgeschalteten Atomkraftwerk noch mit Gefahren und Risiken zu rechnen ist, bestätigte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim den KlägerInnen, indem ihre Berechtigung zur Klage nicht bestritten wurde. Zitat aus der gerichtlichen Ankündigung: „Sie wohnen in einem Umkreis von 3 bis 4,5 km um das KKW Obrigheim und befürchten durch den Rückbau Gefahren für Leben, Gesundheit sowie Eigentum."

Das Urteil ist für die KlägerInnen enttäuschend, denn das Gericht übernahm voll und ganz die Auffassung der Gegenseite – Umweltministerium Baden-Württemberg und EnBW. Strittig waren die Genehmigungsinhalte und die damit zusammenhängende Notwendigkeit einer weiteren Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung, ebenso, ob noch weitere Störfälle zu untersuchen seien und die erforderliche Vorsorge gegen Schäden getroffen wurde.

 

Richterlich wurde nun in 1. Instanz festgestellt:

  • Dass trotz der hochradioaktiven Brennelemente in der Anlage der Abbau weitergehen darf. (Und alle dieses zusätzliche Risiko zu tragen haben.)
  • Dass die Entsorgungsvorsorge ausreichend sei, denn die EnBW hat zwei nicht genehmigte Optionen: den seit 2004 geplanten Bau eines Standort-Zwischenlagers und die Verlagerung der Brennelemente nach Neckarwestheim.
  • Dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber möglich gewesen wäre. Die beklagte Genehmigung betreffe lediglich eine Einzelmaßnahme. (Obwohl es um den Abbau des größten Teils des nuklearen Bereichs geht.)
  • Dass die von Deutschland mitgetragene internationale Aarhus-Konvention zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Demontage von Atomkraftwerken für die beklagte Genehmigung keine Rolle spiele, da es sich um eine Einzelmaßnahme handele.
  • Dass die durchgeführte radiologische Charakterisierung, d.h. die Feststellung der in der Anlage verteilten Radioaktivität ausreichend sei.
  • Dass die gebotene Vorsorge vor Schäden getroffen sei und Störfallgrenzwerte für die radioaktive Belastung der Bevölkerung nicht überschritten werden.
  • Dass für das Nasslager mit den 342 Brennelementen keine neuen Störfälle zu betrachten seien, seit es 1984 gebaut und 1998 genehmigt wurde.

Dabei ging das Gericht bei seiner Prüfung der beklagten Sachverhalte im Wesentlichen mit formaljuristischen „Scheuklappen" (Formulierung des Richters) vor. Eine Betrachtung der Lebenswirklichkeit der KlägerInnen und der Bevölkerung wurde bewusst ausgeklammert, obwohl die Einbeziehung der realen Umstände die Klagegründe untermauert hätte.

Die Initiative AtomErbe Obrigheim bedauert, dass es überhaupt zu diesem Prozess kommen musste. Erwartet hatte sie nach dem Wechsel der Landesregierung im März 2011, dass das grün geführte Umweltministerium seinen Ermessensspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor Erteilung der 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung nutzt. Diese Erwartung wurde leider nicht erfüllt. Die Einbeziehung der Bevölkerung – einer Quelle externen Sachverstands – hätte eine Verbesserung der Sicherheit beim Abbau des gesamten nuklearen Bereichs ermöglicht.

Die KlägerInnen wurden im Prozess zwar durch ihren Anwalt und ihren Sachbeistand sehr gut vertreten, aber angesichts der Phalanx von Anwälten und Fachleuten der Gegenseite wurde ihnen die Überlegenheit von Institutionen und Konzernen deutlich vor Augen geführt.