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Sammel-Einwendung zur 2. Abbaugenehmigung von GKN I - letzte Frist Mo. 5.11.18
(atomerbe-neckarwestheim.de) Am 3.2.2017 wurde die erste Stilllegungs- und Abbau-Genehmigung ("1. SAG") für das GKN I erteilt. Damit konnte die EnBW/EnKK die Abriss-Arbeiten beginnen. In der damaligen Öffentlichkeitsbeteiligung (2015) hatten wir kritisiert, dass praktisch alle entscheidenden Themen (u.a. radiologisches Gesamtkataster) ausgeblendet waren.
Die atomrechtliche Genehmigung erlaubt nun in großem Umfang die Verteilung von Radioaktivität in unsere Umwelt und setzt die Bevölkerung vemeidbaren Gefahren aus: z.B. Abbau trotz Brennelementen im AKW und des aktiven zweiten AKWs vor Ort, Freigabe von radioaktivem Material, Abgabe von Radioaktivität in Luft und Neckar, unzureichende Umweltverträglichkeitsuntersuchung, unnötige Transporte von radioaktiven Material.
Aktuell geht es um den zweiten Schritt der Abbau-Genehmigung ("2. AG") für das GKN I. Die von den Bürgerinitiativen eingeforderte Öffentlichkeitsbeteiligung droht erneut zur Farce zu werden, denn die Mängel des ersten Verfahrens werden fortgesetzt. Dieses Mal wird sogar komplett auf eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung verzichtet, da das Vorhaben laut Umweltministerium angeblich „keine zu berücksichtigenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen" habe.
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Positionspapier „Abschaltung, Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken"
(www.atommuellkonferenz.de, 07.09.2015) Mit dem Positionspapier „Abschaltung, Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken" fordern 76 Umweltverbände, Initiativen und Anti- Atom-Gruppen aus dem gesamten Bundesgebiet höchste Sicherheitsanforderungen und umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung bei Stilllegungen sowie die mittelfristige Lagerung sämtlicher radioaktiver Altlasten vor Ort. Das Papier wird heute der Presse in Hannover vorgestellt.
Über die weiterhin zentrale Forderung der Anti-Atom-Bewegung nach sofortigem Ende der Strom und Atommüllproduktion durch Atomkraftwerke hinaus, werden nun mit dem Papier konkrete Forderungen für bereits abgeschaltete Kraftwerke erhoben. Diese wurden mit den Erfahrungen aus laufenden Stilllegungs- und Rückbauverfahren und dem Fachwissen von Expertinnen und Experten im Rahmen von Atommüllkonferenzen erarbeitet. Die Konferenzen sind ein freier Zusammenschluss von Umweltverbänden, Bürgerinitiativen und Anti-Atom-Gruppen. Sie finden halbjährlich statt.
Weiterlesen: Gefahren durch Atomkraftwerke enden nicht mit...
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AKW Philippsburg I: Erörterungstermin und geplante Abriss-Genehmigung – so nicht!
Kundegbung am 14.07. ab 08:30, vor der Bruhrainhalle Huttenheim b. Philippsburg
Am 14.07.15 führt das Umweltministerium (UWM) den Erörterungstermin zu den Einwendungen in Philippsburg durch. Mit ihnen wurden inhaltlich zahlreiche grundsätzliche Kritikpunkte am geplanten Verfahren vorgebracht, die ausgelegten Unterlagen als mangelhaft kritisiert.
Das UWM führt den Erörterungstermin ohne eine sachliche Prüfung der Einwendungen durch. Weder EnBW noch das UWM gehen inhaltlich auf die Kritik ein. Weitere Unterlagen werden nicht ausgelegt. Die Einwender/innen sollen lediglich ihre bereits schriftlich eingereichte Kritik erneut mündlich vortragen können. So ist der Erörterungstermin zum Abriss des AKW Philippsburg 1 eine Farce.
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Medienspiegel zum Erörterungstermin
Hier im Artikel findet Ihr eine Zusammenfassung des Medienechos zum Erörterungstermin am 16. & 17. Juni in der Reblandhalle Neckarwestheim.
Im Artikel der Hinweis zum ausführlichen Bericht bei Beobachternews.de, die SWR-Berichterstattung in Ton und Bild sowie eine Reihe von Presseartikeln in der Ludwigsburger Kreiszeitung, der Stuttgarter Zeitung, der Südwestpresse und der Heilbronner Stimme.
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Das unfaire Verfahren stoppen!
Neubeginn erst nach Nacharbeit durch das Umweltministerium!
(16.06.2015, Presseinfo der AG Atomerbe Neckarwestheim) Ein Lehrstück in Sachen Demokratie und Bürgerrechte gab es heute in Neckarwestheim mit einem starken Kontrast: Drinnen in der Reblandhalle versucht das Umweltministerium im nichtöffentlichen Erörterungstermin, das Kapitel Bürgerbeteiligung ein für alle Mal schnell hinter sich zu bringen. Die wenigen Einwender, die ihre schriftlichen Einwendungen trotz vorherigem Dämpfer vom Ministerium doch noch mündlich vertiefen wollen, erleben eine Enttäuschung nach der anderen: keine zusätzlichen Infos, Verharmlosung von Radioaktivität, Ausblendungen von Kernbereichen des Abrisses, keine Präsentation von Plänen, Vertrösten auf Unterlagen, die es später geben soll, die dann aber gar nicht veröffentlicht werden sollen.
Weiterlesen: AKW-Abriss über die Köpfe der BürgerInnen hinweg
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Verfahren zum Abriss des AKWs Neckarwestheim I:
Aufruf zum Protest vor der Reblandhalle am Dienstag 16.6.15
(10.06.2015, Presseinfo mit Hintergrundinfo und Aufruf zur Protestaktion, AG AtomErbe Neckarwestheim)
Wir sagen unsere Teilnahme am Erörterungstermin zum 1. Abrissverfahren des AKWs Neckarwestheim I ab, erklären die in der AG AtomErbe Neckarwestheim verbundenen Bürgerinitiativen zur nichtöffentlichen Sitzung am 16.6.15 in Neckarwestheim. „Für die Simulation von Bürgerbeteiligung stehen wir nicht zur Verfügung.
Die Folgen der falschen Abrisspläne betreffen viele Generationen, das darf nicht im Hauruck-Verfahren genehmigt werden“, fordert H. Würth vom Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim und verweist auf die 2500 schriftlichen Bürgereinwendungen gegen Inhalt und Form des Verfahrens.












