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Protestaktion am 16. Juni (9:30h - 12h) vor der Reblandhalle Neckarwestheim
Am Dienstag, 16.06.2015, führt das Umweltministerium (UWM) in der Reblandhalle in Neckarwestheim den Erörterungstermin zu den mehr als 2500 Einwendungen durch. Es wurden inhaltlich zahlreiche grundsätzliche Kritikpunkte am geplanten Verfahren vorgebracht und die ausgelegten Unterlagen als mangelhaft kritisiert. Das UWM führt den Erörterungstermin durch, obwohl noch keine sachliche Prüfung der Einwendungen stattgefunden hat. Weitere Unterlagen sollen nicht ausgelegt werden. Die Einwender/innen sollen lediglich ihre bereits schriftlich eingereichte Kritik erneut mündlich vortragen können. So wird der Erörterungstermin zum Abriss des AKW Neckarwestheim 1 zu einer Farce. Deshalb beteiligen wir uns nicht am Erörterungstermin.
Wir rufen dazu auf, am Di., 16.06. von 9:30 - 12 Uhr vor der Reblandhalle gegen das geplante Vorgehen zu protestieren.
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Erörterungstermin ab dem 16.06.15 / Genehmigungsverfahren zum Abriss des GKN1
Im Genehmigungsverfahren zum Abriss des AKW Neckarwestheim 1 wurde mit über 2500 Einwendungen grundsätzliche Kritik am Verfahren erhoben. Dies geschah inhaltlich mit zwei Sammeleinwendungen der "AG AtomErbe Neckarwestheim" und des Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim, sowie zusätzlich mit einer 17-seitigen Einwendung des unabhängigen Sachverständigen Wolfgang Neumann (Intac Hannover) und zahlreichen weiteren ausführlichen Einzeleinwendungen. Trotzdem beharrt das Umweltministerium Baden-Württemberg auf dem bereits im letzten Jahr festgelegten Erörterungstermin ab dem 16.06.15. Dabei endete die Einwendungsfrist erst am 18.03.15. Eine sachliche Prüfung der Einwendungen kann innerhalb von nur drei Monaten nicht stattgefunden haben. So wird der Erörterungstermin zur Farce.
Weiterlesen: AKW Neckarwestheim: Erörterungstermin als Farce?
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Die radioaktive Gefahr bleibt auch nach dem Abschalten bestehen!
Genehmigungsverfahren zu Stilllegung und zu Abriss des AKW Neckarwestheim 1
Radioaktivität lässt sich nicht abschalten. Die gesundheitliche Gefährdung durch Strahlung im GKN 1 richtet sich allein nach der Halbwertszeit der vorhandenen Radionuklide. Gemäß dieser physikalischen Halbwertszeit bleibt die Strahlung auch nach dem Abschalten erhalten. Egal, wo das radioaktive Material ist und egal, wie breit es gestreut wird.
Wir rufen dazu auf, Einwendungen zum beantragten Abriss von GKN 1 zu erheben und das Genehmigungsverfahren aktiv und kreativ zu begleiten!
Im Artikel findet Ihr die Sammeleinwendung des Aktionsbündnis.
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Obrigheim: Klage für sicheren Rückbau in 1. Instanz nicht erfolgreich
(Initiative AtomErbe Obrigheim, 02.11.14) Die KlägerInnen aus der Initiative AtomErbe Obrigheim begrüßen natürlich, dass das Atomkraftwerk Obrigheim abgebaut wird. Sie wollten mit dem Prozess aber erreichen, dass der noch rund 10 Jahre dauernde Abbau mit der größtmöglichen Sicherheit und Transparenz erfolgt. Schnelligkeit kann kein Kriterium sein!
Dass auch bei einem abgeschalteten Atomkraftwerk noch mit Gefahren und Risiken zu rechnen ist, bestätigte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim den KlägerInnen, indem ihre Berechtigung zur Klage nicht bestritten wurde. Zitat aus der gerichtlichen Ankündigung: „Sie wohnen in einem Umkreis von 3 bis 4,5 km um das KKW Obrigheim und befürchten durch den Rückbau Gefahren für Leben, Gesundheit sowie Eigentum."
Das Urteil ist für die KlägerInnen enttäuschend, denn das Gericht übernahm voll und ganz die Auffassung der Gegenseite – Umweltministerium Baden-Württemberg und EnBW. Strittig waren die Genehmigungsinhalte und die damit zusammenhängende Notwendigkeit einer weiteren Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung, ebenso, ob noch weitere Störfälle zu untersuchen seien und die erforderliche Vorsorge gegen Schäden getroffen wurde.
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Rückblick: Veranstaltungen mit dem unabhängigen Strahlenexperten Wolfgang Neumann
Das AKW Neckarwestheim 1 ist seit März 2011 vom Netz. Radioaktivität und die damit verbundene Gefahr lässt sich aber nicht einfach "abschalten". Der von der EnBW vorgelegte Plan zum schnellen Abriss führt zu einer nicht zu akzeptierenden Freisetzung von Radioaktivität in die Umgebung und den Neckar. Die Bürgerinitiativen sagen: So nicht!
Am 28. und 29. Januar 2014 war der Physiker und unabhängigen Strahlenexperten Wolfgang Neumann, Intac Hannover (ehemals Gruppe Ökologie Hannover) auf Einladung der AG AtomErbe Neckarwestheim zu Gast in Stuttgart und Kirchheim/N..
Im Artikel ein Audio-Mitschnitt des Vortrags, die dazugehörige Präsentation sowie ein Hintergrundartikel des Referenten zum Thema "AKW-Abriss".
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Aktionsbündnis-Flugblätter zum Thema Stilllegung von AKWs
Neckarwestheim – aus und vorbei? Seit März 2011 ist der Block 1 in Neckarwestheim „abgeschaltet“ und somit die Gefahr vorbei? Weit gefehlt. GKN 1 produziert zwar keinen Atomstrom mehr, das gesamte radioaktive Inventar ist aber noch im Reaktor vorhanden. Fukushima lässt grüßen - wäre das Lagerbecken mit den Brennelementen auch nur für wenige Tage nicht gekühlt. Und Block 2 vergrößert noch bis mindestens 2022 den Atommüllberg in Neckarwestheim.
Im Artikel Hinweise zu Flugblättern, die das Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim zum Thema "Stilllegung & Abriss von AKW" veröffentlicht hat.
Die Flyer können beim Aktionsbündnis per Email bestellt werden.












