Einladung zum Sonntagsspaziergang am 4. November
Unter dem Motto "Atomausstieg, AKW-Laufzeiten und Entschädigungen" lädt Euch das Aktionsbündnis zum nächsten Sonntagsspaziergang ans AKW Neckarwestheim ein! Treff ist wie meistens um 14h auf der "Schönen Aussicht"
Hier im Artikel findet Ihr den Flyertext, ergänzende aktuelle Informationen benennen wir in unserer Presseinfo vom 30.10. "Protest-Sonntagsspaziergang am 04.11.2018".
Atomausstieg 2011, was ist vereinbart:
Am 11. März kam es in Fukushima in drei Atomkraftwerken zur radioaktiven Kernschmelze, zum Super-Gau. In Deutschland waren zu diesem Zeitpunkt 17 Atomkraftwerke im radioaktiven Betrieb. Statt sofortigem Atomausstieg wurden nur 8 Atomkraftwerke abgeschaltet, 9 Atomkraftwerke erhielten trotz Fukushima und der ungeklärten Frage wohin mit dem hochradioaktiven Atommüll eine weitere Betriebserlaubnis. Seit 2011 wurden von den 9 AKWs mit dem sog. Atomausstieg erst zwei weitere Atomkraftwerke abgeschaltet. Ende 2019 wird ein weiteres AKW stillgelegt. Die sechs größten und gefährlichsten Atomkraftwerke sollen erst Ende 2021 und Ende 2022 abgeschaltet werden. Atomausstieg sieht anders aus.
Atomausstieg 2002, Laufzeitverlängerungen und Reststrommengen:
Gegen CASTOR-Transporte und den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke demonstrierten zehntausende von Menschen und forderten den Atomausstieg. Deshalb gab es 2002 den Beschluss der rot/grünen Koalition eines sog. Atomausstieg mit Reststrommengen. Diese Reststrommengen waren die Zusage auf einen jeweiligen AKW-Betrieb von ca. 38 Jahren. Die Betreiber konnten diese auch von einem AKW auf andere übertragen. Im Jahr 2010 erfolgte die Kehrtwende der CDU / FDP-Koalition mit Laufzeitverlängerung statt Atomausstieg. Mindestens 12 Jahre längere Laufzeiten wurden den Energiekonzernen für die AKWs zugesagt.
Atomausstieg 2011, Reststrommengen und Entschädigungen
Der sog. Atomausstieg 2011 nach Fukushima wurde von der Politik auf Bundes- und Landesebene „ausgeklüngelt“ und handwerklich in einer schlechten rechtlichen Form realisiert. Deshalb haben die AKW-Betreiber Vattenfall, EON und RWE vor dem Bundesverfassungsgericht auf Schadenersatz geklagt. Ursprünglich wollten sie sogar 19 Milliarden Euro Schadenersatz haben. RWE und Vattenfall haben dann per Urteil einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich von ca. 1 Milliarde Euro wegen der früher zugesagten Reststrommengen erhalten. EON erhält nichts, da sie die Strommengen auf andere AKWs übertragen können. EnBW kann dies auch und hatte deshalb erst gar nicht geklagt.
Schon die Ministerpräsidenten Späth und Oettinger waren die Interessenvertreter der Energiekonzern und haben dort vertraute und gescheiterte Politiker mit neuen Posten versorgt. Die grün geführte Landesregierung setzt mit dem „staatseigenen Konzern“ in einer besonderen Form der Zusammenarbeit diese Politik fort. Atomaufsicht gibt es nur noch auf der Schmalspurebene.
Bundesweit haben die Energiekonzerne bei jeder Regierung seit Jahrzehnten ihre Interessen durchgesetzt, ihre Lobby-Vertreter die Gesetze mitgeschrieben. Nur deshalb war ein Urteil mit Schadenersatz möglich.
Wir fordern:
- Atomausstieg sofort!
- weitere dezentrale, regenerative Energiewende jetzt!
Infoflyer:
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Sonntag 4. November, 14:00 Uhr
- Treffpunkt ist um 14 Uhr der Wanderparkplatz „Schöne Aussicht“
- von dort Protestzug zum Atomkraftwerk Neckarwestheim