Atomkraftgegner/innen sollen mundtot gemacht werden

Image Seit geraumer Zeit sehen sich Atomkraftgegner/innen vom Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim und den südwestdeutschen Initiativen durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte mit einer gezielten Kriminalisierungskampagne konfrontiert. Es laufen inzwischen zahlreiche Ermittlungs- und Gerichtsverfahren. Dies mit völlig überzogenen Tatvorwürfen und falschen Darstellungen der Sachverhalte durch die staatlichen Organe. Die juristischen Vorwürfe betreffen sowohl Straftatsvorwürfe wie auch zivilrechtliche Schadensersatzforderungen. Sie lauten unter anderem auf gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr, Nötigung, Sachbeschädigungen, Verstöße gegen das Versammlungsrecht, Schadensersatzklage der Deutschen Bahn. Das Vorgehen der Polizeibehörden sowie der Justiz sind in ihrem Ausmaß vollkommen unangemessen. Dies äußert sich in völlig überzogenen Bußgeldbescheiden und einem Ermittlungsverfahren der Kreispolizeibehörde mit unhaltbaren Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Heilbronn haben gegen einen Atomkraftgegner, wegen einem angeblichen Verstoß gegen das Versammlungsrecht, einen Strafbefehl über 100 Tagessätze erlassen, womit dieser vorbestraft wäre. Dies ist eine bewusste Vorgehensweise, um Atomkraftgegner/innen zu kriminalisieren und einzuschüchtern.

[ Presseberichte zur Verhandlung am 23.11. finden sich hier ]



Das Aktionsbündnis hat den Eindruck, dass es sich insgesamt um eine gezielte politische Maßnahme handelt, um aktive Atomkraftgegner/innen mundtot zu machen. Dies deshalb, da die staatliche Repression sich gegen Atomkraftgegner/innen richtet, die sich seit Jahren für den sofortigen Atomausstieg einsetzen und die sich nicht mit einem Abschalten der Atomkraftwerke in einigen Jahrzehnten abfinden wollen. Durch die aktuellen zahlreichen Skandale in den Atomkraftwerken wird in der breiten Öffentlichkeit zunehmend das sofortige Abschalten der Atomkraftwerke diskutiert. Dies auch deshalb, da seit einem Jahr (!) die beiden Atomkraftwerke Biblis A + B wegen Sicherheitsmängeln abgeschaltet sind und trotz der gegenteiligen Behauptung der Betreiber kein Stromengpass besteht. Im gesamten Jahr 2007 waren jeweils zwischen 5 bis 7 Atomkraftwerke (von 17) wegen Störung oder Wartung abgeschaltet. Gleichzeitig ist mit den Anträgen auf Laufzeitverlängerungen für die Uralt-Atomkraftwerke durch die vier Stromkonzerne der sogenannte „Atomausstieg“ de facto aufgekündigt worden. Wir rufen dazu auf, sich an den geplanten kommenden Aktionen zum sofortigen Abschalten aller Atomanlagen zu beteiligen. Und uns bei den anstehenden Prozessen solidarisch zu unterstützen.
Angeklagt sind einige, gemeint sind wir alle!

Kurzfristig wurden 4 angesetzte Prozeßtermine abgesagt, es wird durch das Gericht neue Termine geben. Dem Besigheimer Amtsgericht waren die Gründe für die Absagen seit Wochen bekannt. Dies ist auch eine Methode, Atomkraftgegner/innen zu schikanieren. Wir rufen dazu auf an allen kommenden Terminen teilzunehmen.


- SCHADENSERSATZKLAGE DER DB GEGEN EINEN ATOMKRAFTGEGNER

Hierfür war vom Amtsgericht der Termin für den 23.10. angesetzt, und wurde jetzt abgesagt/verschoben. Obwohl in Sachen Bußgeld wegen dem CASTORSTOPP 2005 in Bietigheim noch nichts verhandelt wurde, hat sich die Deutsche Bundesbahn einen Atomkraftgegner herausgegriffen und fordert von ihm Schadensersatz. Dies mit falschen Darstellungen und Vorwürfen gegenüber dem Betroffenen zu Taten, die er an diesem Tag gar nicht begangen haben kann. Hierzu hat bereits am 3. April der erste Verhandlungstag stattgefunden.

- CASTORSTOPP 2005 IN BIETIGHEIM
Hier waren vom Amtsgericht Besigheim bereits für den 24.10., 26.10 und 2.11. drei (!) Verhandlungstermine angesetzt, die jetzt kurzfristig wieder abgesagt wurden. Das Verfahren läuft weiter, wir informieren über neue Verhandlungstermine. Um was geht es? Die zwölf an der Aktion beteiligten Atomkraftgegner/innen legten gegen den hohen Bußgeldbescheid von 275 Euro Widerspruch ein. Wobei die Staatsanwaltschaft Heilbronn die zuerst erhobenen unhaltbaren Straftatvorwürfe bereits wieder fallen gelassen hat. Auch im Bußgeldbescheid werden falsche Tatvorwürfe erhoben, dagegen wehren wir uns.

- STRAFBEFEHL WEGEN VERSTOß GEGEN DAS VERSAMMLUNGSGESETZ
Freitag, den 23.11.07 vor dem Amtsgericht Heilbronn, um 9 Uhr im Saal 149

Am 14.1.07 hat das Aktionsbündnis eine Abschaltaktion vor dem Tor des AKW Neckarwestheim gegen den Antrag auf Laufzeitverlängerung der EnBW durchgeführt. Dazu suchte die Polizei einen Verantwortlichen und fand keinen. Jetzt hat die Kreispolizei beim Landratsamt Ludwigsburg den auch von der DB wegen Schadensersatz verklagten Atomkraftgegner als Verantwortlichen ausgesucht und ein Verfahren gegen ihn eröffnet. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat daraufhin im Juli Klage erhoben, das Amtsgericht Heilbronn folgte dem Antrag und verurteilte ihn zu 100 Tagessätzen je 20 Euro. Damit wäre er vorbestraft! Dagegen hat der Betroffene Widerspruch eingelegt. Termin vormerken + kommen!


Das Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim weiß, dass die Kreispolizeibehörde beim Landratsamt Ludwigsburg, die Kriminalpolizei Ludwigsburg und die Bundespolizei weitere Ermittlungsverfahren durchführen. Ebenso ist bekannt, dass diese Verfahren an die Staatsanwaltschaft weiter gegeben und zusätzliche Anklagen erhoben werden sollen.

Für das Aktionsbündnis ist der weitere Betrieb der Atomkraftwerke unverantwortlich; es wird auch zukünftig das Märchen vom „Atomausstieg“ entzaubern. Das Aktionsbündnis ist Teil der bundesweiten anti-akw-bewegung mit dem gemeinsamen Ziel, an allen Atomanlagen ( AKW´s, Urananreicherung in Gronau, Endlagerprojekte wie in Gorleben, bei Atomtransporten usw.) den Widerstand zu verstärken. Wir fordern zur Teilnahme an den von uns geplanten Aktionen auf:

- Keine Laufzeitverlängerungen - alle Atomkraftwerke sofort abschalten!
- regenerative Energiewende jetzt!


Solidaritäts-Spenden:
M.Braig,
Volksbank Hohenzollern, BLZ 641 63 225,
Kto. 038 111 3000,
Stichwort „anti-akw-rechtshilfe“



aktualisierte Kopiervorlage : Dieser Text als 2-seitiges Flugblatt (*.pdf)

> Presseberichte zur Verhandlung am 23.11. finden sich auf der folgenden Seite.