Datenspeicherung und Kriminalisierung

ImageAktive Atomkraftgegner/innen werden vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit der Erfassung in der politischen Straftäter- und Staatsschutzdatei AD-PMK, Arbeitsdatei politisch motivierte Kriminalität, bewußt kriminalisiert. Ihre angeblichen Straftaten bestehen an der Teilnahme und der Organisation von Versammlungen und Demonstrationen.







In der Arbeitsdatei politisch motivierte Kriminalität sind mehrere Aktivisten vom Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim erfasst. Durch datenschutzrechtliche Abfragen bei der Kreis-polizei Ludwigsburg, der Polizeidirektion Ludwigsburg, dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg und dem Bundeskriminalamt haben wir einiges erfahren, bzw. durch die Verweigerung von Auskünf-ten über gespeicherte Daten einiges an politischer Einsicht über Datenspeicherungen gewonnen.

· Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hat einem Atomkraftgegner die Auskunftser-teilung verweigert. Da er wußte, dass er in der Arbeitsdatei politisch motivierte Kriminalität gespeichert ist, hat er auch den Landesdatenschutzbeauftragten eingeschaltet. Dieser hat dann eine Akteneinsicht beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg durchgeführt. Ihm wurde dann allerdings vom Landeskriminalamt untersagt, dem Atomkraftgegner eine Aus-kunft über die gespeicherten Daten und über die Tatsache, dass er in der AD-PMK überhaupt gespeichert ist, eine Auskunft zu erteilen.

· Nachdem der Atomkraftgegner rechtliche Schritte angedroht hatte, wurde ihm in einer weite-ren Auskunft vom Landeskriminalamt mitgeteilt, dass er in der Datei AD-PMK gespeichert ist. Jedoch wären inzwischen alle Daten ohne eine Auskunftserteilung gelöscht worden. Nur Da-ten über ein laufendes Verfahren wären noch gespeichert. Gleichzeitig wurde ihm als Grund der Datenlöschung mitgeteilt, dass die Daten über in zu Unrecht gespeichert wurden. Dies wird weiter rechtlich geklärt.

Das LKA Baden-Württemberg speichert Daten von Atomkraftgegner/innen in der AD-PMK, verweigert eine Auskunft an Betroffene mit der Begründung ihrer angeblichen Gefährlichkeit als Straftäter, löscht dann nach Androhung von rechtlichen Schritten die Daten ohne eine Auskunftserteilung und teilt als Begründung für dieses Vorgehen mit, dass die Daten über uns zu Unrecht gespeichert wurden. Diese Kriminalisierung durch das LKA können wir uns politisch und persönlich nicht gefallen lassen.

Es gibt ein schwarzes Bundesland in dem es nicht strafbar ist, Politiker in Beiräten und Experten-gremien fürs nichtstun gut zu dotieren, sie mit Beraterposten zu versorgen. Nicht strafbar ist es, wenn der oberste Behördenaufseher über die Atomkraft in diesem Bundesland jahrelang leugnet, dass er Aktien des Unternehmens besitzt, das er überwachen soll. Nicht strafbar ist selbstverständ-lich der Betrieb von Atomanlagen, die tagtäglich Radioaktivität über die Kamine und das Kühlwasser abgeben. Nicht erklärbar sind die Erkrankungen der Kinder in der Umgebung von Atomanlagen, sa-gen verantwortliche Politiker, trotz der neuen Kinderkrebsstudie. Sie weist nach, dass es bei Krebs- und Leukämieerkrankungen eine zunehmende Häufigkeit gibt, je näher die Kinder an Atomkraftwer-ken wohnen. Erklärbar ist dagegen das Verhalten dieser Politiker. Und fest steht, dass aktive Atom-kraftgegner/innen Straftäter sind.

Deshalb laufen gegen zwei Aktivisten des Aktionsbündnisses CASTOR-Widerstand Neckarwestheim zwei Verfahren wegen angeblichen Verstößen gegen das Versammlungsrecht. Nach dem Willen der Kreispolizei Ludwigsburg, der Polizeidirektion Ludwigsburg und der Heilbronner Staatsanwaltschaft sollen dann beide wegen der angeblichen Verstöße gegen das Versammlungsrecht als vorbestraft gelten.

· Gegen einen Atomkraftgegner fand vor dem Besigheimer Amtsgericht bereits ein Verfahren statt. Beantragt waren von der Staatsanwaltschaft Heilbronn unverschämte 100 Tagessätze mit jeweils 20 Euro. Damit wäre er vorbestraft gewesen. Verurteilt wurde er zu 60 Tagessät-zen mit 20 Euro. Das lassen wir uns nicht gefallen, dagegen wurde Widerspruch eingelegt.

· Die Staatsanwaltschaft Heilbronn führt gegen einen weiteren Atomkraftgegner ein Verfahren durch und droht ihm ebenfalls in einem Gerichtsverfahren mit einer Verurteilung in Höhe einer Vorstrafe. Diese Kriminalisierungen wegen angeblichen Versammlungsverstößen sind eine politische Unverschämtheit.

Sobald weitere Gerichtstermine feststehen, werden wir sie veröffentlichen. Kommt zahlreich zu den Verhandlungen. Angeklagt sind einige, gemeint sind wir alle!

Wir bitten um Solidaritätsspenden für die Verfahren:
Spendenkonto 038 111 3000, BLZ 641 63 225, Volksbank Hohenzollern, M. Braig.

Koiervorlage:
- neckarwestheim anti-atom-info 45