Landgericht Heilbronn, Donnerstag 29.01.09, 9.00 Uhr
Am 14.1.07 fand eine Abschaltaktion des Aktionsbündnis vor dem AKW Neckarwestheim statt. Dazu suchte die Polizei einen Verantwortlichen und fand keinen. In Folge dessen erhielt ein AKW-Gegner im Juni 2007 einen Strafbefehl in Höhe von 100 Tagessätzen / 2000.- Euro, womit er vorbestraft wäre. Er sei als Vereins-Vorsitzender des DemoZ der versammlungsrechtlich Verantwortliche und er hafte damit automatisch auch für alle Veröffentlichungen des Aktionsbündnis (In Wirklichkeit stellt das DemoZ dem Aktionsbündnis lediglich seine Infrastruktur zur Verfügung.).
In der Hauptverhandlung am 23.11.07 wurde der konstruierte Tatvorwurf durch das Urteil bestätigt, lediglich das Strafmaß auf 60 Tagessätze „abgemildert“.
Das Verfahren ist Teil einer staatlichen Kriminalisierungskampagne gegenüber von aktiven AtomkraftgegnerInnen hier in der Region, um diese mundtot zu machen. Es wird jetzt am Landgericht Heilbronn fortgesetzt.
Wir rufen zur solidarischen Teilnahme auf.
Informationen zu dem Verfahren:
Repression - Castor-Aktionen, "Versammlungsrecht", Datenspeicherungen u.a.:
Das Engagement gegen den Betrieb der Atomanlagen und der Einsatz für die sofortige Stilllegung derselben geht auch hier in der Region Neckarwestheim mit einer bewussten Kriminalisierungskampagne der staatlichen Behörden einher.
Hier findet sich eine Übersicht zum Thema „Repression - Aktueller Stand der Dinge (Stand Dezember 08)“