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b_215_215_16777215_0_0_images_stories_akt18_180810-blanco_Blanko-Scheck_Minister.jpgEinwendungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu Stilllegung und Abbau des Atomkraftwerkes GKN II in Neckarwestheim – Frist ist Montag, 03.09.2018

Bereits 4 Jahre, bevor voraussichtlich das GKN II vom Netz genommen wird, will sich die EnBW dessen Abriss genehmigen lassen. Warum so früh? Wem nützt eine um mehrere Jahre vorgezogene Erörterung und Genehmigung? Das Umwelt­ministerium bereitet nun das Erörterungsverfahren vor, als letzten öffent­lichen Abschnitt des atomrechtlichen Verfahrens. Das aktuelle Erörterungsverfahren jetzt kann sich aber nur auf den heuten Stand der Technik und der strahlen­medizinischen Kenntnisse beziehen. Technische Neuerungen und nationale wie inter­nationale Erfahrungen, die in den kommenden Jahren beim Abriss von AKWs hinzukommen, werden ebenso wenig einbezogen werden können wie Störfälle im weiteren Betrieb.
Nur zu sagen, wir machen es ähnlich oberflächlich und EnBW-freundlich wie beim GKN I, untergräbt erneut den rechtlichen Anspruch, den BürgerInnen in dem spezifischen Erörterungsverfahren zum GKN II beanspruchen können. Das Umweltministerium hat sich der EnBW als Helfershelfer angedient und den Anspruch auf eine spezifische und wirksame Kontrolle der EnBW aufgegeben.

Wir erheben deshalb folgende Einwendungen und Forderungen:

  • die gesundheitliche Unversehrtheit der Bevölkerung muss vor den Einspar-Interessen der EnBW stehen.
  • vor der Genehmigung muss von der EnBW ein radiologisches Gesamtkataster der Atomanlage sowie eine Bestandsaufnahme des gesamten radioaktiven Inventars erstellt und veröffentlicht werden, welches nicht nur auf Abschätzungen und Hochrechnungen beruht.
  • die Heraus- und Freigabe (Freimessen) von geringradioaktivem Strahlenmüll in großen Mengen u. dessen unkontrolliertes Einschleusen in die allgemeine Wiederverwertung lehnen wir als gesundheitsgefährdend ab!
  • den BürgerInnen ist eine angemessene Beurteilung des EnBW-Vorhabens in einem vorgezogenen und viel zu frühen Verfahren nicht möglich, welches zudem die einzige BürgerInnenbeteiligung überhaupt darstellt. Die geplanten Abbauschritte sind spekulativ und unkonkret beschrieben.
  • Stilllegung und Abriss müssen deshalb umfassend in mehreren öffentlichen Genehmigungs­verfahren festgelegt werden und nicht in ein späteres „internes Aufsichtsverfahren“ unter Ausschluss der BürgerInnen verschoben werden.
  • wir lehnen einen Abriss des Reaktors vor einer grundsätzlichen Klärung des langfristigen weiteren Umgangs mit radioaktivem Atommüll ab! Bis heute ist kein Endlager für hoch-, mittel- und schwachradioaktiven Müll in Sicht! Bei einem späteren Abriss nimmt die Gesamtradioaktivität ab und ist weniger gefahrvoll – wir haben also Zeit!
  • die EnBW befindet sich auch im Landesbesitz. Die Landes-Atomaufsicht – vor allem das Umweltministerium - hat dadurch ihre Neutralität verloren, ist befangen und handelt auch so!
    solange sich Brennelemente im Reaktorgebäude befinden, dürfen keine Abrissmaßnahmen vorgenommen werden!
  • kein Abtransport von radioaktivem Material, der Atommüll verbleibt bis zur Klärung des langfristigen weiteren Umgangs vor Ort. Ebenso darf Neckar­westheim nicht zum zentralen Müll-Knotenpunkt der Abfälle aus Philippsburg/Obrigheim werden.
  • sofortiges Abschalten von GKN II und aller Atomanlagen – keine weitere Atommüllproduktion!

Wir fordern die vollständige Veröffentlichung aller Antrags- und Genehmigung-Unterlagen im Internet. Sonst kann kein Erörterungsverfahren durchgeführt werden!
Wir behalten uns vor, weitere Einwendungen zu erheben und auf dem Erörterungstermin vertieft darzustellen. Wir erwarten, zu allen Verfahrens- und Genehmigungsschritten eine Mitteilung zu erhalten.

* EILT * Listen unbedingt bis spätestens Mi. 29.08.2018 (Eingang bei uns) zurücksenden, * EILT *
* Pdf-download hier*

Damit wir sie gesammelt beim Ministerium einreichen können. Einwendungen senden an:
BUND-Büro Heilbronn, Stichwort GKN, Lixstr. 8, 74072 Heilbronn

Warum Einwendungen erheben?
Zu dem beantragten Abriss von GKN II in Neckarwest­heim muss vor der Genehmigung durch die Behörden eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Dazu werden die (unvollständigen) Antragsunterlagen zeitlich befristet ausgelegt. Bis zum 03.09.2018 (Eingangsfrist) besteht die Möglichkeit, Einwendungen beim Umweltministerium zu erheben (Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart, Fax 0711-126-2881. Keine E-Mails!). Wir fordern dazu auf, mit diesen Einwendungen ein politisches Zeichen zu setzten. Alle, die dies machen, können dann auch an dem Erörterungstermin zu diesen Einwendungen mit Rederecht teilnehmen.

Wer eine persönlich formulierte Einwendung machen will, findet die unvollständigen amtlichen Unterlagen hier:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/kernenergie-und-radioaktivitaet/kerntechnische-anlagen/kkw-in-baden-wuerttemberg/neckarwestheim/stilllegung-und-abbau/

und hier weitere Hinweise:
www.AtomErbe-Neckarwestheim.de und http://neckarwestheim.antiatom.net

 

ViSdP:
Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim - www.AtomErbe-Neckarwestheim.de

Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim - http://neckarwestheim.antiatom.net