Kriminalisierungsversuche der Staatsgewalt

„...weil er sich an das Versammlungsgesetz einfach nicht halten will.“
Strafbefehl über 100 Tagessätze wg. Versammlungsrecht

Widerspruchsverhandlung am Freitag, 23. November, 9.00 Uhr
Amtsgericht Heilbronn, Wilhelmstraße 6, Saal 149


Am 14.1.07 hat das Aktionsbündnis eine Abschaltaktion vor dem Tor des AKW Neckarwestheim gegen den Antrag auf Laufzeitverlängerung der EnBW durchgeführt. Dazu suchte die Polizei einen Verantwortlichen und fand keinen. Auf Initiative der Kreispolizeibehörde beim Landratsamt Ludwigsburg wurde daraufhin ge-genüber einem langjährig aktiven Atomkraftgegner ein versammlungsrechtliches Ermittlungsverfahren einge-leitet. Er sei der Verantwortliche für die Aktion, weil er auch Vorsitzender des Demokratischen Zentrum Lud-wigsburg e.V. ist, und er damit auch automatisch für alle Veröffentlichungen des Aktionsbündnis unter ande-rem im Internet hafte. In Wirklichkeit stellt das Demokratische Zentrum Ludwigsburg dem Aktionsbündnis lediglich seine Infrastruktur wie Telefonanschluss, Postadresse oder Räume für Veranstaltungen zur Verfü-gung.

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat daraufhin im Juli Klage erhoben und das Amtsgericht Heilbronn folgte dem Antrag. Es verurteilte ihn zu 100 Tagessätzen je 20 Euro. Damit wäre er vorbestraft. Die Staatsanwalt-schaft Heilbronn geht hier bewusst über 90 Tagessätze bei einem sogenannten Verstoß gegen das Ver-sammlungsgesetz hinaus, um einen aktiven Atomkraftgegner gezielt abzustrafen.

Dieses Verfahren ist Teil einer gezielten Kriminalisierungskampagne (mit weiteren Gerichtsverfahren und bekannten Ermittlungsverfahren), mit der Atomkraftgegner/innen im Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim und den südwestdeutschen Initiativen durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte konfrontiert sind. Dies geschieht mit völlig überzogenen Tatvorwürfen und falschen Darstellungen der Sachverhalte. Die Verfahren betreffen zivilrechtliche Schadensersatzforderungen, Bußgelder bis hin zu Straftatvorwürfen.

Das Aktionsbündnis hat den Eindruck, dass es sich insgesamt um eine gezielte politische Maßnahme han-delt, um seit Jahren aktive Atomkraftgegner/innen mundtot zu machen.

Wir werden uns auch durch weitere Kriminalisierungsversuche nicht einschüchtern lassen, sondern werden weiterhin für die notwendige sofortige Stilllegung der Atomanlagen öffentlich und entschieden eintreten.
Die nächste vom Aktionsbündnis veranstaltete Kundgebung am AKW Neckarwestheim findet am Sonntag, 25. November um 13.00 Uhr vor dem GKN statt.

Ausführliche Infos zu den Kriminalisierungsversuchen finden sich in unserer Presseerklärung
vom 19. Oktober, die wir Ihnen bereits zugesandt haben:

http://neckarwestheim.antiatom.net/index.php?option=com_content&task=view&id=286&Itemid=27