Nach dem Castor ist vor dem Castor
Schaden an dem Zug „TKCC 65119“ am 20.11.05 durch„Holzgestell“ und „rote Lampe“ im Gleis .
Unverschämte Ersatzforderungen der DB gegen einen Castorgegner.
(Dienstag, 03. April 2007, 08.45 Uhr
Amtsgericht Besigheim, Amtsgerichtsgasse 5, Sitzungssaal 102)
Berichte: siehe Pressespiegel
In der Folge der Bericht zur Aktion aus dem neckarwestheimer anti-atom-info 42 vom 28.11.06.
Nach dem Castor ist vor dem Castor
Nachdem der Castor Frankreich verlassen hat, werden gewöhnlich in Wörth die Lokomotiven gewechselt. Der nächste Halt ist dann aus rangiertechnischen Gründen in Bietigheim-Bissingen.
Nach ca. 15minütigem Aufenthalt dort setzte sich der Castor auch in diesem Jahr wieder in Bewegung, was 12 AktivistInnen einige Kilometer weiter im Wald an dem dem Zug vorausfliegenden Hubschrauber feststellen konnten. Aber der Zug kam und kam nicht. Nachdem die AktivistInnen sich dem Hubschrauber offen zeigten, tauchten irgendwann zwei grüne Gestalten aus dem Wald auf, die sehr konzentriert einen Lageplan studierten und etwas verwirrt erschienen. Die Polizisten bestätigten, dass der Zug steht, woraufhin sich die AktivistenInnen sofort auf die Schienen begaben. Anscheinend hatte niemand mit dieser Schieneninspektion gerechnet. Es wurden Transparente ausgerollt, Fackeln im Gleisbett verteilt und der Schienenspaziergang begann. Nach einiger Zeit der Schock der Begleiter: von Richtung Zug kommen jede Menge Leute angejoggt. „Ach das sind ja unsere“ – die Erleichterung bei den zwei einsamen Polizisten war nicht zu überhören. Die SpaziergängerInnen setzten sich nun auf die Gleise und die Jogger begannen mit einem rot-weißen Absperrband den Tatort zu sichern. An jeder Ecke ein Beamter, der konzentriert das Band festhielt, ein Bild für die Götter. (Castorstopp in Bietigheim-Bissingen im November 2005)
Soweit so gut. Eine schöne und gelungene Aktion im November 2005 – aber abgeschlossen ist die Sache noch immer nicht.
Nicht jede, aber doch viele Aktionen diese Art ziehen noch einen Rattenschwanz an juristischem Hin und Her und vor allem oft auch finanzielle Belastungen für die AktivistInnen nach sich. Soll doch möglichst erreicht werden, dass nicht in jedem Jahr aufs Neue derartiges geschieht, sollen doch möglichst viele der Beteiligten und wenn schon nicht diese, dann doch solche, die es mal werden könnten, abgeschreckt und zurückgehalten werden. Glücklicherweise funktioniert dieser Plan nur in den seltensten Fällen. Das Gegenteil ist eigentlich der Fall, es werden immer mehr, die aufwachen und sich zur Wehr setzen. Und je mehr es werden, desto geringer wird dann auch wieder die Gefahr, juristische Folgen tragen zu müssen. Denn 12 Leute, 50 Leute, 100 Leute straf- oder ordnungsrechtlich zu verfolgen steht was den Aufwand betrifft noch in einem halbwegs vertretbaren Rahmen, aber Tausende (wie sie beispielsweise jedes Jahr in Gorleben zusammenkommen) kann man nicht zur Rechenschaft ziehen, das würde Jahre dauern und viel zu teuer werden.
Deshalb stehen die Einzelnen dann stellvertretend für alle vor Gericht, nutzen die Gelegenheit zu weiterer Öffentlichkeitsarbeit und Mobilisierung fürs nächste Mal.
So auch im Fall des Castorstopps in Bietigheim 2005. 12 AktivistInnen (in Frankreich kennt man dafür das schöne Wort „militantes“) deren Personalien auf bzw. neben den Gleisen aufgenommen wurden, erhielten ein paar Wochen später die Mitteilung, dass gegen sie strafrechtlich wegen „gefährlichem Eingriff in den Schienenverkehr“ ermittelt würde.
Zeugenaussagen vom Einsatzleiter der Bundespolizei (exBGS) und von Zugführer räumten jedoch jede Gefährdung des Schienenverkehrs durch die Aktion aus. Interessanterweise wurde noch ein zweiter Zugführer befragt: Ein Personenzug sollte auf dem Gegengleis den Castor überholen und musste ebenfalls anhalten (eine interessante Variante). Auch dieser Lokführer konnte keine Gefahr erkennen.
Somit musste der strafrechtliche Vorwurf fallengelassen werden, ungeschoren davonkommen lassen wollte man die Beteiligten aber dennoch nicht. So folgte ein Bußgeldbescheid an alle über jeweils 250 Euro wegen ordnungswidrigen Verhaltens, Falschparken auf den Schienen sozusagen. Allerdings lautet der Vorwurf nicht nur, dass sich die Beschuldigten nach Aufforderung nicht von den Schienen entfernt haben, sondern sie sollen den Castorzug und einen Nahverkehrszug zu einer Schnellbremsung gezwungen haben.
Tatsache aber war, dass der Zug stand und sich die AktivistInnen daraufhin in gebührender Entfernung auf den Gleisen niederließen, um den Stopp des Castorzuges (aus welchem Grund auch immer) gebührend zu feiern.
Also wurde nun gegen die ergangenen Bußgeldbescheide von allen Beteiligten Widerspruch eingelegt.
Hier endet die Geschichte. Bis jetzt.............
Gleichzeitig erhielt einer der Beschuldigten eine Rechnung der Deutschen Bahn AG. Er soll für den Ausfall des Bahnverkehrs und die eingesetzten Ersatzpersonenbusse finanziell gerade stehen. Warum ausgerechnet er und woher die Bahn seine Daten bekommen hat, weigert sie sich zu erklären. Ihm wird vorgeworfen, den Zug angehalten zu haben, obwohl er sich in etwas 1000Meter Entfernung vom Stopp des Zuges befand. (Was durch diverse polizeiliche Erkenntnisse bewiesen ist). Nun läuft auch hier beim Amtsgericht Besigheim ein zivilrechtliches Widerspruchsverfahren.
CastorgegnerInnen tragen also wieder einmal aufs Neue zur Erhaltung der Arbeitsplätze bei den deutschen Gerichten bei. Um dieses sozialverträgliche, die Volkswirtschaft fördernde, aber für die einzelnen meist ziemlich teure Vorhaben zu unterstützen, bitten wir um solidarische Beitrage auf das folgende Konto:
Demokr. Zentrum
Volksbank Ludwigsburg
BLZ 604 901 50
Kto. 244 740 003
(Aktionsbündnis-Soli-Konto)
Und wer kein Geld hat, ist herzlich eingeladen, sich beim nächsten Mal persönlich zu beteiligen:
The show must go on.