Erste Verfahren vor dem Amtsgericht Karlsruhe

b_215_215_16777215_0_0_images_stories_akt11_0216wak_dpa.jpgUnsere und Euere Forderung an die Stadt Karlsruhe, die Bußgeldbescheide allesamt zurück zu ziehen wurde zwar noch nicht umgesetzt, aber die ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Karlsruhe waren ein ordentlicher Erfolg: Verfahrenseinstellungen nach Paragraph 47 OWiG !
Hier der Bericht der Prozessgruppe "Tanz weiter", sowie Videos des SWR und von Baden-TV.


Prozessgruppe Tanz weiter:

Prozess-Update (wie das jetzt auf neuhochdeutsch heißt...)


Inzwischen sind die ersten 2 Prozesstage vorbei. Zum ersten Termin kamen ca 30 Personen, um dem Betroffenen, der extra aus Weimar angereist war, zu unterstützen.

Es waren trotz vormittag viele Menschen vor dem Gerichtsgebäude.

In der Stunde bis zum Beginn gab es eine Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude mit Transparenten gegen Atommülltransporte und für die Rücknahme aller Bußgeldbescheide. Außerdem war auch Presse und Fernsehen da.

Im ersten Verfahren kam es zu einer Einstellung! Zu einem Freispruch konnte sich der Richter nicht durchringen. Immerhin ein erster Erfolg, auch wenn es keinen Freispruch gab, zeigt es doch dass es richtig war sich zu wehren!

Auch am 2.Gerichtstag am 6.7. kam es bei éiner anderen Richterin bei 2 weiteren Verfahren gegen eine Jugendliche und eine jugendliche Heranwachsende jeweils zu einer Einstellung. Die Begründung der Richterin: Die Betroffenen zeigen schon mehr als bestraft durch die "Unterbringung" im Freiluftgewahrsam und hinterher in der Gefangenensammelstelle in der Moltkestraße.

Leider hatten drei weitere Jugendliche/Heranwachsende kurz vor den Gerichtsverfahren ohne vorherige Rücksprache ihren Einspruch zurückgezogen.

Nur in einem Fall, in dem die Betroffene nicht anwaltlich vertreten war, kam es ungerechtfertigterweise bislang nicht zu einer Einstellung, das Bußgeld wurde aber von 200 auf 50 € "ermäßigt".

Bitte sagt allen Betroffenen, sie sollen sich unbedingt rechtzeitig mit uns in Verbindung setzen, und auf jeden Fall keine Einsprüche ohne vorherige Rücksprache zurücknehmen!

Die Prozessgruppe erreicht ihr unter:      info@nachttanzblocikade .de


Versammlungsfreiheit lässt sich nicht verbieten! Protest gegen Transport von hochradioaktivem Atommüll darf nicht bestraft werden! Kommt zu den Prozessen!

Ort: Amtsgericht Karlsruhe, Schlossplatz 23 (z.Zt. Nebeneingang Zirkel wg Baustelle)

Nächster (uns bekannter)  Prozesstermin: Donnerstag, 14. Juli 2011, 10.45 Uhr

Bitte teilt uns rechtzeitig alle Prozesstermine mit!


Unser Ziel bleibt weiterhin, die Rücknahme aller Bußgeldbescheide, und die Rückzahlung der bereits unglücklicherweise gezahlten Bußgelder! Dies müssen wir weiterhin in einer breiten Kampagne von der Stadt Karlsruhe fordern. Die Stadt Karlsruhe könnte alle Bußgelder nach dem Opportunitätsprinzip sofort zurücknehmen.  Sie will nur (noch) nicht! Sorgen wir dafür, dass sich dies ändert!

Vom Gericht wurde eine Schülerin gefragt, ob sie nach der Erfahrung einer ganzen Nacht im kalten Polizei-Freiluftkessel bei 1 Grad über dem Gefrierpunkt denn überhaupt noch an Versammlungen teilnehmen würde. Dies ist genau der Zweck der Bußgelder: Wir sollen eingeschüchtert werden, damit wir nicht mehr unser elementares Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen.

Dies werden sie jedoch nicht erreichen. Die Katastrophe in Fukushima ist nach wie vor im Gange, auch wenn nicht mehr darüber berichtet wird. In der USA sind 2 AKWs von Überflutung bedroht, das Atomforschungszentrum Los Alamos, in dem auch große Mengen von Plutonium gelagert werden, (und in dem die erste Atombombe entwickelt wurde), ist aktuell von Feuern bedroht, so dass schon weit über 10000 Menschen evakuiert werden mussten.

3 weitere Beispiele mehr, warum alle Atomanlagen weltweit und in der BRD (!) unverzüglich und sofort stillgelegt werden müssen!

Solange noch eine Atomanlage weltweit läuft, werden sie weiterhin Protest und Widerstand ernten.

Aktuelle Infos über den Stand der Prozesse und die nächsten Prozesse findet ihr jeweils auf            
www.nachttanzblockade.de

Dort findet ihr auch ein Spendenkonto.

Solidarität ist notwendig



SWR - Landesschau, 05.07.11



Baden-TV, 05.07.11



SWR Baden-Württemberg aktuell, 05.07.11


Karlsruhe

> Erstes Verfahren gegen Castorblockierer eingestellt

Das erste Bußgeld-Verfahren gegen einen Castorblockierer ist am Vormittag am Amtsgericht nach kurzer Erörterung eingestellt worden. Insgesamt haben rund 25 Atomkraftgegner Einspruch gegen die Bußgeldbescheide eingelegt. Rund 500 Menschen hatten im Februar die Gleise in Karlsruhe-Neureut blockiert und den Castortransport ins Zwischenlager Lubmin mehrere Stunden lang aufgehalten. Knapp 50 haben dafür einen Bußgeldbescheid über 200 Euro plus Verarbeitungsgebühr bekommen. Einige haben dagegen Einspruch eingelegt. Die werden jetzt einzeln am Amtsgericht verhandelt. Die Verhandlung des ersten Falles wurde am Vormittag nach gut einer halben Stunde eingestellt. Der Castorblockierer muss das Bußgeld damit nicht zahlen. Ob die anderen Richter in den anderen, ähnlich gelagerten Fällen genauso entscheiden, ist offen. Was für den Richter angesichts der vergleichsweise geringen Bußgeldsumme im Vergleich zu den Prozesskosten wohl eher eine Frage der Verhältnismäßigkeit war, feierten die Atomkraftgegner als Blamage für die Stadt und Sieg für die Versammlungsfreiheit. Etwa 20 bis 30 hatten zuvor vor dem Gericht eine Mahnwache abgehalten.

http://www.swr.de/nachrichten/bw/karlsruhe/-/id=1572/y91qns/index.html

Mehr dazu: Nachttanzblockade - Versammlungsfreiheit lässt sich nicht verbieten!