Öffentlichkeit wird beteiligt - Einwendungen gegen das Lager sind möglich

08.05.2008 - (idw) Bundesamt für Strahlenschutz

Standort-Zwischenlager für das Kernkraftwerk Obrigheim Das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) veröffentlicht heute die Antragsunterlagen für das
am Standort des abgeschalteten Kernkraftwerks Obrigheim geplante
Zwischenlager für abge-brannte Brennelemente. Von heute an bis
einschließlich 07. Juli 2008 können die Bürgerinnen und Bürger die
Unterlagen einsehen und Einwendungen gegen den Bau des Zwischenlagers
erheben. Diese werden bei einem späteren Erörterungstermin mit dem BfS,
dem Antragsteller sowie den Einwenderinnen und Einwendern diskutiert. Die
Ergebnisse dieses Erörterungstermins wird das BfS im atomrechtlichen
Genehmigungsverfahren für das Zwischenlager berücksichtigen.

Die Betreiberin des Kernkraftwerks, die EnBW Kernkraft GmbH, beabsichtigt
auf dem Gelände des bereits 2005 abgeschalteten Kernkraftwerks Obrigheim
ausschließlich abgebrannte Brenn-elemente zu lagern, die noch aus dem
Betrieb des Reaktors stammen und die derzeit noch im Nasslager auf dem
Gelände lagern. Das Nasslager soll im Zuge des Rückbaus des
Kernkraftwerks abgebaut werden. Die Brennelemente sollen im jetzt
beantragten Zwischenlager für maximal 40 Jahre zwischengelagert und
später in ein Endlager im tiefen geologischen Unter-grund gebracht
werden. Mit der Zwischenlagerung am Standort soll die Anzahl der
Transporte abgebrannter Brennelemente innerhalb Deutschlands (z.B. zu den
zentralen Zwischenlagern) reduziert werden. In Deutschland existieren
bereits 12 weitere Zwischenlager an den Standorten von Kernkraftwerken.
Die EnBW Kernkraft GmbH hat die Lagerung von insgesamt 342 bestrahlten
Brennelementen in insgesamt 15 Transportbehältern der Behälterbauart
CASTOR 440/84 beantragt. Diese sollen in einer Lagerhalle aus Stahlbeton
gelagert werden, die 35 m lang, 18 m breit und 17 m hoch ist. Die
Außenwände der beantragten Halle sollen etwa 85 cm dick sein, die Dicke
des Betondaches soll etwa 55 cm betragen. Damit entspricht das beantragte
Zwischenlager anderen bereits genehmigten dezentralen Zwischenlagern an
den Standorten süddeutscher Kernkraftwerke. Das ursprünglich beantragte
Zwischenlagerkonzept, das die Aufbewahrung der Behälter liegend unter
einzelnen Betonumhausungen vorsah, hatte die Betreiberin zurückgezogen,
nachdem BfS und die Reaktorsicherheitskommission grundlegende
sicherheitstechnische Bedenken geäußert hat-ten.

Die Antragsunterlagen für das Zwischenlager liegen während der
Öffnungszeiten beim

Bundesamt für Strahlenschutz
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter-Lebenstedt

sowie im

Rathaus der Gemeinde Obrigheim
Hauptstraße 7
74847 Obrigheim (Baden)

aus. Sie sind außerdem im Internet unter http://www.bfs.de einsehbar.
Eingesehen werden können unter anderem der Antrag selbst, die
Kurzbeschreibung, der Sicherheitsbericht sowie die
Umweltverträglichkeitsstudie zum Vorhaben.

Einwendungen gegen das Vorhaben müssen spätestens bis zum 7. Juli
schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesamt für Strahlenschutz,
Willy-Brandt-Str. 5, 38226 Salzgitter erhoben werden. Auf den
Internetseiten des BfS gibt es einen "Wegweiser durch das
Genehmigungsverfahren", in dem alles Wissenswerte rund um die Genehmigung
von Zwischenlagern zusammengefasst ist.
Der Termin für die später folgende Erörterung der Einwendungen wird nach
dem 07. August festgelegt und dann vom BfS rechtzeitig bekannt gegeben.


Quelle:
http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/156134/

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