Liebe AKW-GegnerInnen,
heute fand am Landgericht Heilbronn die Berufungsverhandlung zur Aktion "Fünf vor 12" am
14.1.2007, gegen den Antrag auf Laufzeitverlängerung für GKN 1, statt.
Per Strabefehl war ein im Aktionsbündnis aktiver AKW-Gegner wegen angeblichen Verstoß
gegen das Versammlungsgesetz zum 100 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt worden, weil er
als Vereins-Vorsitzender des DemoZ Ludwigsburg (Kontakt und Büro-Adresse des
Aktionsbündnis) für diese nicht angemeldete Kundgebung versammlungsrechtlich
verantwortlich sei.
Das Verfahren wurde heute nachmittag vom Landgericht per Beschluss nach §153 StPO
eingestellt. Die Kosten des Verfahrens sowie die Auslagen/Anwaltskosten des Beklagten
trägt die Staatskasse. Alle konstruierten und erhobenen Vorwürfe in diesem Verfahren
erwiesen sich vor Gericht als rechtlich unhaltbar.
Das Aktionsbündnis Castor-Widerstand Neckarwestheim wertet den Ausgang dieses
Verfahrens als Erfolg. Es wird sich weiterhin aktiv für die sofortige Stilllegung aller
Atomanlagen engagieren - und sich den damit weiter einhergehenden
Kriminalisierungsversuchen der staatlichen Behörden offensiv widersetzen.
Kriminell ist der Betrieb von Atomkraftwerken, mit all seinen Risiken und schlimmen
Auswirkungen auf Mensch und Umwelt - und nicht der berechtigte Widerstand dagegen!
akw-feindliche Grüße!
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Aktionsbuendnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
Info-tel 07141 / 903363
http://neckarwestheim.antiatom.net
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x ohne Subject, im Text: un-/subscribe abc
[abc] Strafbefehl wg. VersG: Verfahren eingestellt
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