Liebe AtomkraftgegnerInnen,
das kürzlich ergangene Urteil gegen Tobias Pflüger (Vorstandsmitglied der Informationsstelle
Militarisierung (IMI) e.V.), der auch seit Jahrzehnten den Widerstand gegen das AKW
Neckarwestheim aktiv unterstützt, steht in einer Reihe mit zahlreichen Verfahren gegen
fortschrittliche politische AktivistInnen, aktuell gerade in Zusammenhang mit dem NATO
Gipfel, wie auch in der Vergangenheit z.Bsp. mit den G8 Protesten in Heiligendamm, den
Angriffen auf das Versammlungsrecht, anti-atom-Aktivitäten und vielem mehr.
Mit diesen Repressionen wird offenkundig beabsichtigt, den angesichts der politischen und
wirtschaftlichen Entwicklungen unweigerlich zunehmenden Protest breiter
Bevölkerungsschichten zu behindern. Damit dürfen wir uns nicht abfinden.
Verbreitet diesen Solidaritätsaufruf möglichst weit und unterzeichnet ihn.
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http://imi-online.de/2009.php3?id=1915
> Repression gegen Antikriegsaktivisten - Hammer-Urteil gegen IMI-Vorstand Tobias Pflüger
Am Montag den 2. März 2009 fand vor dem Amtsgericht München / Strafgericht ein Prozess
gegen den Europaparlamentarier und Vorstand der Informationsstelle Militarisierung Tobias
Pflüger statt. Dabei wurde er für eine angebliche Beleidigung während der Proteste gegen
die Münchner Sicherheitskonferenz 2005 zur Zahlung von 60 Tagessätzen a 200 Euro - also
12.000 Euro! – verurteilt. Wir kritisieren dieses Urteil scharf, das zudem auch im Kontext
einer langen Reihe sich immer weiter verschärfender Repressionsmaßnahmen nicht nur
gegen Tobias Pflüger selbst, sondern gegen die gesamte antimilitaristische Bewegung zu
sehen ist.
Zum Hintergrund: Drei Polizisten werfen Tobias Pflüger Beleidigung vor. Sie hatten den
Europaabgeordneten bei der Münchner Sicherheitskonferenz 2005 daran gehindert, Zugang
zu einem brutal Festgenommenen zu bekommen. Auch gaben sie keine Informationen über
den Festnahmevorgang heraus. Anscheinend weil Tobias Pflüger ankündigte, sie wegen
Rechtsbeugung anzuzeigen, initiierten die Polizisten eine Anzeige gegen ihn. Eine
Beleidigung ist von Seiten von Tobias Pflüger allerdings nicht gefallen. Die angeblich
gefallenen Worte "Arschloch", "Arschkopf" sind frei erfunden. Tobias Pflüger kannte den
Begriff "Arschkopf" bis dahin im Übrigen nicht.
Die Anfangs erhobenen abwegigen Vorwürfe der Körperverletzung und der verweigerten
Ausweisung als Europaparlamentarier werden nicht mehr verfolgt. Das sollte bereits
ausreichen, um die Seriosität der Aussagen der Polizisten in Frage zu stellen. Doch darüber
hinaus dienten diese Vorwürfe wohl lediglich dazu, in einem fragwürdigen Verfahren mit einer
breiten Koalition von Grünen bis Rechtsextremen eine Aufhebung der Immunität durch das
Europäische Parlament zu erreichen.
Durch den Ablauf der Geschehnisse lässt sich genau nachweisen, dass der Vorwurf der
Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft erneut überprüft wurde, allerdings die
Entscheidung, ihn de facto fallen zu lassen, erst mitgeteilt wurde, nachdem die Immunität
aufgehoben war. Nach Befragung durch Tobias Pflügers Anwältin Angelika Lex waren die
Widersprüche und Absprachen der Polizisten offensichtlich, doch die Richterin fand trotzdem
alles glaubwürdig. Aus den Aussagen der Polizisten ergab sich weiterhin, dass die
übergeordneten Behörden (genannt wurde die Bezirksregierung Düsseldorf) bei der
Erstellung der Anzeige des Polizisten Michaelis behilflich waren. Dies gibt dem Verfahren
eine weitere politische Dimension. Die Polizisten schrieben ihre Texte voneinander ab.
Dies war bereits das vierte Ermittlungsverfahren (1999, 2003, 2004, 2005) der
Staatsanwaltschaft München I gegen Tobias Pflüger anlässlich der Beteiligung an Protesten
gegen die Münchener Sicherheitskonferenz. Ein Gericht in Tübingen sprach den
Friedensaktivisten wegen des Aufrufs zur Desertion 1999 frei. Das Verfahren 2003 wurde
eingestellt, und für die brutale Festnahme im Jahr 2004 hat sich die Polizei später sogar
entschuldigt.
Weder die Staatsanwaltschaft (Frau Lux) noch die Richterin (Frau Birkhofer-Hoffmann)
waren bereit, den politischen Kontext des Verfahrens ernsthaft zu würdigen und etwa die
Möglichkeit unlauterer Gründe der Polizisten zu bedenken, sondern sie schenkten den
Polizisten uneingeschränktes Vertrauen. In Ihren Augen liegt es bei Tobias Pflüger, den
Vorwurf der Beleidigung zu entkräften. Diese Umkehr der Beweislast kann unmöglich
beibehalten werden.
Leider ist dieser Fall nur einer unter vielen, die zeigen, wie die Meinungs- und
Versammlungsfreiheit in Deutschland wie auch in der EU immer weiter ausgehöhlt wird. Die
Versuche, das bayrische und baden-württembergische Versammlungsgesetz zu verschärfen
sind weitere Beispiele. Auch die mit Einschränkungen und Stigmatisierung durch staatliche
Behörden konfrontierten Proteste gegen den NATO-Gipfel zum 60.Jahrestag in Strassburg,
Kehl und Baden-Baden im April sind in diesem Zusammenhang zu sehen.
Wir, die Unterzeichner, erklären uns deshalb hiermit solidarisch mit Tobias Pflüger und
unterstützen ihn in seinem Vorhaben, gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen. Wir rufen
alle FriedensfreundInnen und AntimilitaristInnen auf, sich nicht durch solche Verfahren
einschüchtern zu lassen. Proteste gegen NATO und Bundeswehr sind nicht nur legitim,
sondern auch notwendig!
Solidaritätserklärungen bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
(Wir würden uns darüber freuen, wenn dieser Solidaritätsaufruf möglichst breit weitergeleitet
und unterzeichnet würde. Wer weiter über den Fortgang des Verfahrens informiert werden
und/oder bei Aktionen mitmachen möchte, den bitten wir um einen kurzen Hinweis in seiner
Mail.)
IMI
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Aktionsbuendnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
Info-tel 07141 / 903363
http://neckarwestheim.antiatom.net