www.grundrechtekomitee.de, 09.11.10
> Castortransport ins Wendland: Grundrechte haben als Grundrechte abgedankt
Schon häufig war die Rede vom Ausnahmezustand, der die Folge des Castortransports ins
Wendland ist. Auch in diesen Novembertagen mussten wir erfahren, wie Proteste zwar
hoheitlich gewährt werden können, als Grundrechte gegenüber der Staatsgewalt jedoch
abgedankt haben. Breite, bunte, konsequente, jedoch durchgängig gewaltfreie
Versammlungen haben deutlich gemacht, dass der Staat bereit ist, auf die
Willensbekundung seiner Bürger und Bürgerinnen mit der Außerkraftsetzung von Grund- und
Menschenrechten, mit der Aussetzung von Demokratie zu antworten.
An dieser grundlegenden Feststellung ändern die formal den BürgerInnen hoheitlich
zugestandenen Möglichkeiten, den Protest zum Ausdruck bringen und das Recht auf
Versammlungsfreiheit wahrnehmen zu können, nichts. Im Gegenteil, sie verstärken den
Gesamteindruck.
Mit insgesamt 20 DemobeobachterInnen haben wir die Proteste begleitet. Sicherlich haben
wir nicht alles beobachten können und unsere Beobachtungen erst vorläufig auswerten
können.
Diese Einschätzung können wir jedoch durch folgende Beobachtungen belegen:
- "Castor schottern" (Sonntag)
Lange vorher hatten die Gruppen, die zur Aktion "Castor schottern" aufgerufen hatten,
angekündigt, sie würden im Kontext dieser Aktion die Schienen betreten und Steine
entfernen. Die Aktion war überschaubar und symbolisch, sie war bar jeder Heimtücke oder
Gefährdung für die Sicherheit. Früh jedoch waren deren TeilnehmerInnen in die Ecke der
Gewalttäter gestellt worden, um jede polizeiliche Gewaltanwendung im Vorhinein zu
rechtfertigen.
Die Behauptungen, diese Gruppen wären "gewaltbereit", gar gewalttätig, gewesen, stimmen
nicht. Sie griffen die Polizei nicht an. So begleitete etwa eine Polizeieinheit eine große
Gruppe Demonstrierender von dem Dorf Govelin aus eine knappe Stunde quer durch den
Wald. Der zunächst gewählte Abstand, ließ sich im Wald nicht lange einhalten, so dass sie
bald gemeinsam, Schulter an Schulter, weiterliefen. Die Polizei wusste, dass sie von dieser
Gruppe nicht angegriffen würde. Als sich diese Gruppe allerdings der 50 m- Verbotszone
näherte, wurde sie von einer anderen Einheit, einer baden-württembergischen, sofort mit
Schlagstöcken und Pfefferspray traktiert. Nicht die allereinfachsten Grunderfordernisse einer
"rechtsstaatlichen" Auflösung einer Versammlung wurden eingehalten. Sie wurden nicht
aufgefordert, stehen zu bleiben, die Versammlung wurde nicht aufgelöst, Gewaltmittel
wurden nicht angekündigt. Stattdessen herrschten auch in dem Bereich, in dem
Versammlungen gemäß der Allgemeinverfügung hätten stattfinden können, nur die
Gewaltmittel der Polizei. Neben den bereits erwähnten Mitteln wurden auch immer wieder
Pferde und Wasserwerfer gegen die Demonstrierenden eingesetzt. Das Gespräch mit den
Bürgern und Bürgerinnen fand nicht statt, wurde gar empört zurückgewiesen. Der Souverän
hatte der Polizei zu gehorchen und keine Fragen zu stellen. Große Gruppen von Bürgern und
Bürgerinnen, die sich auf langen Märschen durch den Wald der Schiene näherten, waren
des Grundrechts auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie des Rechts auf körperliche
Unversehrtheit völlig enthoben. Das waren unsere durchgehenden Erfahrungen an diesem
Tag beiderseits der Schienenstrecke rechts und links von Leitstade.
- WiderSetzen (Sonntag)
Auch diejenigen von der Aktion WiderSetzen, die eine Sitzblockade auf den Schienen
angekündigt hatten, wurden mit Schlagstöcken angegriffen und sollten mit Pferden vertrieben
werden. Vor Harlingen konnten sie letztlich den Schienenstrang auf zwei Kilometern
besetzen. Nachdem dies gelungen war, gab die Polizei sich großzügig. Frei konnten Bürger
und Bürgerinnen dorthin kommen und sich dazu gesellen. Sie wurden nicht aufgefordert, den
Bereich zu verlassen, die Versammlung wurde zumindest seit den späten
Nachmittagsstunden nicht für aufgelöst erklärt. Gewaltmittel wurden nicht angedroht.
Scheinbar wurde das Versammlungsrecht, sogar entgegen der Allgemeinverfügung, auf den
Schienen gewährt. Aber eben nur hoheitlich gewährt, nachdem BürgerInnen es sich zuvor
"erkämpft" hatten.
Der weitere Umgang mit dieser Sitzblockade zeigt jedoch, dass auch dieser Schein noch
trügt. Zwar wurden großzügig Gespräche mit der Bürgerinitiative und den Organisatoren über
die Planung einer verhältnismäßige Räumung geführt, gleichzeitig wurde aber die Räumung
unter Verletzung der körperlichen Unversehrtheit geplant und zeitnah umgesetzt. Eine
Räumung entlang des unwegsamen Bahngeländes ist sicherlich schwierig. Dies rechtfertigt
es jedoch nicht, statt des Wegtragens schmerzende Polizeigriffe anzuwenden. Den
Höhepunkt der Grund- und Menschenrechtsverletzungen in dieser Situation stellt die
Planung dar, die Gefangenen in einer von Polizeiwagen gebildeten Wagenburg bis zum Ende
des (Schienen-) Transportes unter freiem Himmel aufzubewahren. Bei deutlichen
Minustemperaturen ist dies auch noch die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit.
Geschehen ist dies tatsächlich, allerdings letztlich nur bis zur Durchfahrt des Castors durch
Harlingen. Aus den vielen Gerichsurteilen, dass Ingewahrsamnahmen rechtswidrig waren,
lernt die Polizei scheinbar nur, dass sie weitere Menschenrechtsverletzungen hinzufügen
kann.
- Montag: X-tausendmal-quer (Sonntag bis Montag) und noch ungezählte weitere Aktionen
Nachdem der Transport mit dem hochradioaktiven Müll im Verladebahnhof angekommen
war, war die Situation im Wendland von der Absperrung der Transportstrecke
gekennzeichnet. Die BürgerInnen konnten sich nicht frei im Landkreis bewegen, und
gewöhnlich auch nicht zu den angemeldeten Mahnwachen kommen. Wer nicht gehorchte
oder nicht ins polizeiliche Bild passte, riskierte, mit rabiater Gewalt traktiert zu werden.
Bewohner durften gar ihre Häuser nicht mehr verlassen.
Trotz dieser Omnipräsenz der Polizei fanden die BürgerInnen allerdings immer wieder Wege
ihrem Protest Ausdruck zu verleihen und ließen sich nicht einschüchtern.
In einem ersten Resumee müssen wir feststellen, dass die Grundrechte als Grundrechte
aller Bürger und Bürgerinnen über Tage außer Kraft gesetzt waren. Nicht das Grundgesetz
und die Menschenrechte bestimmten den Umgang, sondern die Durchsetzung einer Politik,
die den Willen der BürgerInnen ignoriert und Interessen der Atomlobby zum Maßstab macht.
An erster Stelle hat die Politik versagt. Eine Politik, die nur mit massiven Gewaltmitteln gegen
"seine" Bürger durchgesetzt werden kann, ist verfehlt. An zweiter Stelle hat eine Polizei
versagt, die bereit war, ihre Bindung an ein "rechtsstaatliches" Vorgehen auszusetzen, um
einen Transport zu gewährleisten, der mit verhältnismäßigen Mitteln kaum, allenfalls mit sehr
viel mehr Zeit hätte durchgeführt werden können. Die Polizeibeamten und -beamtinnen
wurden in diesem Einsatz verheizt, ließen sich aber auch verheizen. Viele von ihnen
scheinen noch immer zu glauben, Befehl sei Befehl und sie hätten ohne eigene
Gewissensanstrengung zu gehorchen. Schlimmer noch, sie glauben, diese Haltung hätten
auch die BürgerInnen gegenüber der Polizei einzunehmen.
Bürger und Bürgerinnen dagegen haben gezeigt, dass es Hoffnung gibt, auf einen Souverän,
der die Dinge nicht in den Händen der Politiker belässt, sondern seine Anliegen selbst in die
Hand nimmt.
--- Berg / Südblockade ---
Demonstrationsbeobachtung: Berg, 6.11.:
http://www.castor-suedblockade.de/home/aktuelles-uebersicht/574-
demonstartionsbeobachtung-berg-611.html
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