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JUSTIZ / STILLSTAND EINES ATOMMÜLLTRANSPORTS HINTER BIETIGHEIM BRINGT 44-
JÄHRIGEN DEMONSTRATIONSTEILNEHMER IN SCHWIERIGKEITEN
> Deutsche Bahn verklagt Castor-Gegner auf Schadenersatz
Auf 910 Euro Schadenersatz hat die Deutsche Bahn einen Kernkraftgegner
verklagt, der im November 2005 mit elf Gleichgesinnten bei Bietigheim
einen Atommülltransport aufgehalten haben soll. Noch ist unklar, ob der
44-Jährige dafür haftbar gemacht werden kann
Castor-Protest bei Bietigheim im Jahr 2005: Für seine Beteiligung an der
Blockade des Atommülltransportzugs will die Bahn einen 44-Jährigen
haftbar machen. FOTO: ARCHIV/HELMUT PANGERL
Castor-Protest bei Bietigheim im Jahr 2005: Für seine Beteiligung an der
Blockade des Atommülltransportzugs will die Bahn einen 44-Jährigen
haftbar machen. FOTO: ARCHIV/HELMUT PANGERL
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"Stopp dem Castor", diesen Slogan der Protestbewegung gegen Kernkraft und
Atommülltransporte hatten Demonstranten am Abend des 20. November 2005
auf der Bahnlinie zwischen Bietigheim und Besigheim zumindest kurzzeitig
wahr werden lassen: Weil die Schienen durch verschiedene Gegenstände
blockiert waren, musste der 650 Meter lange Bahntransport - beladen mit
hochradioaktivem Atommüll in zwölf so genannten Castor-Behältern - in
einem Waldstück kurz hinter dem Bietigheimer Wohngebiet Sand eine
Zwangspause auf dem Weg ins Zwischenlager Gorleben einlegen.
Der jetzt beklagte 44-Jährige aus Ludwigsburg war damals mit elf weiteren
Gleichgesinnten vor Ort und nutzte den Transport-Stopp, um sich mit
seinen Begleitern auf den Schienen niederzulassen und mit Fackeln und
Transparenten auf ihren Protest aufmerksam zu machen. Eine Aktion mit
Folgen: Zwar wurden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des
Verdachts auf "gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr" mittlerweile
eingestellt, jedoch erhielten sämtliche Demo-Beteiligten einen
Bußgeldbescheid der Stadt Bietigheim-Bissingen über 275 Euro - die
bislang aber noch von Keinem beglichen wurden. Scheinbar willkürlich hat
sich die DB Netz AG zudem den 44-Jährigen herausgepickt, um ihn für
vermeintliche Schäden an einem Fernmeldekabel wie auch für die Kosten
eines Bustransfers von verhinderten Zugreisenden zum Bahnhof nach Lauffen
haftbar zu machen. Weil der Beschuldigte aber gegen die
Schadensersatzforderung in Höhe von 910,84 Euro Widerspruch eingelegt
hatte, landete der Fall jetzt vor dem Zivilrichter am Amtsgericht
Besigheim.
Dort wies der 44-Jährige gestern weit von sich, die Schäden begangen oder
auch den Zwangsstopp des Castor-Transports herbeigeführt zu haben -
wenngleich er vor Gericht keinen Hehl daraus machte, über den Stillstand
des Zuges erfreut gewesen zu sein. Zugleich legte der Beschuldigte, der
sich als langjähriger Kernkraftgegner und Aktivist des Aktionsbündnisses
Castor-Widerstand Neckarwestheim zu erkennen gab, Wert auf die
Feststellung, dass es sich bei dem Protest seiner Gruppe an jenem Abend
keinesfalls um eine organisierte Aktion, sondern um "ein Treffen von
eigenständig handelnden Personen" gehandelt habe. Als Ziel des Einsatzes
formulierte er, "dass wir als Demonstranten wahr genommen werden",
betonte der Mann. Wichtig sei ihnen dabei gewesen, verantwortungsvoll und
gewaltfrei zu handeln und zu vermeiden, dass Menschen zu Schaden kommen.
Nicht gelten lassen wollte der 44-Jährige den Vorhalt des Richters, ob
sich die Gruppe gerade einmal ein Jahr nach dem Tod eines Castor-
Demonstranten, der in Frankreich von einem Zug erfasst worden war, nicht
doch bewusst auf "eine hochriskante Aktion" eingelassen habe. Auf die
Schienen hätten sich er und seine Begleiter erst begeben, nachdem sie von
Bundesgrenzschutzbeamten darüber informiert worden seien, dass der Castor-
Zug hinter Bietigheim zum Stillstand gekommen war.
Richter droht Zeugen
Dem Richter erschien diese Darstellung in wesentlichen Punkten jedoch
"wenig plausibel". So zweifelte er an, dass der Ludwigsburger, wie
beteuert, ursprünglich nur neben den Gleisen gegen den Castor-Transport
protestieren wollte: "Was soll das bringen? Das ist doch sinnlos." Weil
aber sowohl der Rechtsvertreter der Bahn als auch der Beschuldigte einem
Vergleich nicht zustimmten, beraumte der Richter einen weiteren
Verhandlungstag an, an dem mehrere Zeugen, darunter auch Begleiter des
Beschuldigten, gehört werden sollen. An deren Adresse kündigte der
Richter unmissverständlich an: Sollten auch ihre Aussagen nicht
überzeugend sein, werde er die sie betreffenden Akten umgehend wieder an
den Staatsanwalt weiterleiten. Außerdem ziehe er in Erwägung, die Zeugen
unter Eid aussagen zu lassen.
VON RÜDIGER MARGGRAF
*****
Aktionsbuendnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
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wir laden euch herzlich zur Teilnahme an der anstehenden
Gerichtsverhandlung ein!
atomfeindliche Grüße!
--- schnipp ---
Presseinformation
29.03.2007
Dienstag, 03. April 2007, 08.45 Uhr
Amtsgericht Besigheim, Amtsgerichtsgasse 5, Sitzungssaal 102
> Unverschämte Schadensersatzforderungen der DB
> Castor-Stopp Bietigheim, November 2005
Am 20. November 2005 wurde der Castor-Zug nach Gorleben mit 12 Behältern
hochradioaktiven Atommüll aus der französischen WAA La Hague bei
Bietigheim von AtomkraftgegnerInnen für mehr als 90 Minuten aufgehalten.
Nachdem für die AKW-GegnerInnen klar war, dass der Castor-Zug steht,
drückte die Gruppe ihren Protest mit Transparenten, Fackeln und mit einem
"Sit In" auf den Gleisen aus.
Der Protest richtete sich gegen unverantwortbaren Betrieb der AKWs und
die weiterhin ungebremste Produktion von Atommüll, ohne dass dessen
Entsorgung irgendwie geklärt wäre.
Infolge dieser Spontan-Demonstration auf den Gleisen ermittelte die
Staatsanwaltschaft Heilbronn gegen die AKW-GegnerInnen mit dem Vorwurf
des "Gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr". Nachdem die
Staatsanwaltschaft Heilbronn dieses Ermittlungsverfahren im Juli 2006
eingestellt hatte, erhielten alle beteiligten AKW-GegnerInnen im Oktober
2006 einen Bußgeldbescheid der Stadt Bietigheim über 275.- Euro. Gegen
diese Bußgeldbescheide wurde Widerspruch eingelegt; die Stadt Bietigheim
hat seither noch nicht auf diese Widersprüche reagiert.
Bereits im Juli 2006 trat die Deutsche Bahn mit einer (nach eigenen
Angaben) ersten Schadensersatzforderung an einen der beteiligten AKW-
Gegner heran. Dieser soll nach Willen der DB für angebliche Schäden am
Castor-Zug und für Kosten des Schienen-Ersatz-Verkehrs haften. Dies,
obwohl der AKW-Gegner diese Schäden nachweislich nicht verursacht haben
kann, da sich die Gruppe ca. 1,5 km hinter dem Ort, wo der Zug anhielt,
zuerst an und später auf den Gleisen befand.
Der Betroffene hat gegen diese unverschämte Forderung der DB Widerspruch
eingereicht - dieser wird nun am kommenden Dienstag beim Amtgericht
Besigheim verhandelt.
Die Verhandlung ist öffentlich; über eine Ankündigung und
Berichterstattung würden wir uns freuen.
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Weitere Verzögerung beim Rückbau der WAK
Die Beseitigung der atomaren
Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) wird sich weiter verzögern.
Nach Mitteilung des baden-württembergischen Umweltministeriums soll die
Genehmigung erst Ende des Jahres vorliegen. Danach soll der
hochradioaktive flüssige Abfall verglast und in ein atomares Endlager
abtransportiert werden. Das Ministerium rechnet inzwischen mit
Gesamtkosten in Höhe von über zwei Milliarden Euro, die die Beseitigung
der Abfälle kosten wird. Der radioaktive Abfall stammt aus den Siebziger
und Achtziger Jahren. Er lagert auf dem Gelände des heutigen
Forschungszentrums.
(SWR-Nachrichten, Karlsruhe, 02.03.2007, 16:30)
Gruß,
Arbeitskreis gegen
das AKW Philippsburg
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> Atomreaktor Biblis A muss pünktlich vom Netz gehen
Es hätte der Ausstieg aus dem Atomausstieg werden sollen - doch daraus
wird nun nichts. Das Umweltministerium hat Presseberichten zufolge die
vom Energiekonzern RWE beantragte Laufzeitverlängerung für den hessischen
Reaktor Biblis A abgelehnt.
Dortmund/Berlin - Die Prüfung im Umweltministerium habe ergeben, dass
keine Reststrommengen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf Biblis A
übertragen werden dürften, berichten die "Ruhr Nachrichten" unter
Berufung auf Kreise der Bundesregierung. Eine entsprechende Stellungnahme
von Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) sei dem
Bundeswirtschaftsministerium zur Kenntnis gegeben worden. Eine
Veröffentlichung des negativen Bescheids sei voraussichtlich für die
nächste Woche vorgesehen, schreibt das Blatt weiter.
AKW Biblis: Planmäßige Stilllegung 2008
Großbildansicht
AP
AKW Biblis: Planmäßige Stilllegung 2008
Auch die "Leipziger Volkszeitung" meldet, dass die interne Prüfung im
Bundesumweltministerium abgeschlossen und negativ ausgefallen sei. Das
Unternehmen solle in Kürze unterrichtet werden.
RWE Chart zeigen hatte im September vergangenen Jahres eine Übertragung
von Restlaufzeiten des Reaktors Mülheim-Kärlich auf das Kernkraftwerk
Biblis beantragt. Hilfsweise war eine Übertragung von Restlaufzeiten des
Kernkraftwerks Lingen auf Biblis A beantragt worden. Darüber sei noch
nicht entschieden worden, hieß es laut Zeitung in der Koalition. Der 1974
ans Netz gegangene Reaktor müsste laut Ausstiegsvereinbarung zwischen der
früheren rot-grünen Bundesregierung und der Energiewirtschaft 2008
stillgelegt werden, RWE will die Laufzeit bis 2011 verlängern.
Derzeit läuft noch ein weiteres Prüfverfahren eines Antrages auf
Laufzeitverlängerung für das vom baden-württembergischen Energiekonzern
EnBW Chart zeigen betriebene Kernkraftwerk Neckarwestheim I. Das
Kernkraftwerk soll eigentlich spätestens 2009 vom Netz gehen. EnBW will
Strommengen vom jüngeren Reaktor Neckarwestheim II auf den älteren
übertragen und so dessen Laufzeit bis 2017 verlängern.
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Aktionsbündnis Castorwiderstand Neckarwestheim
> 21 Jahre Tschernobyl
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe AtomkraftgegnerInnen,
im April 2007 jährt sich der Super-Gau von Tschernobyl zum 21. Mal.
Die traditionelle Mahn- und Protestaktion wird wieder am Donnerstag, den
26.4.07 (Jahrestag von Tschernobyl), vor den Toren des Atomkraftwerkes in
Neckarwestheim um 20.00 Uhr stattfinden.
In den Kommunalen Kinos in Stuttgart (27.4.07) und Heilbronn (25.04.)
wird je ein Filmabend mit Diskussion von uns veranstaltet.
Gerne würden wir auch in und mit Ihrer Gruppe zum Thema "Tschernobyl"
informieren und diskutieren.
Damit verbunden sind aktuelle Themen wie "Laufzeitverlängerung",
"ökologische Energiewende" bzw. "Wege aus der Klimakatastrophe".
Wenn Interesse besteht, könnten unsere Referenten zur Einführung auch
Filmausschnitte mitbringen.
Unkosten würden Ihnen nicht entstehen, wir würden aber am Ende gerne für
unsere Arbeit sammeln.
Mit freundlichem Gruß
Dr. J. Schmid, Stuttgart
(Kontakt für Rückfragen über das Aktionsbündnis)
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wir laden Euch rechtherzlich zu unserer Veranstaltung am kommenden
Dienstag ein!
> Der Atomausstieg ist machbar!
> AKWs abschalten - umsteigen auf regenerative Energien!
> Vortrag mit Heiner Blasenbrei-Wurtz
Der Atomausstieg ist machbar. Viel wird zur Zeit geredet über die
angeblich notwendige Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke, über die
Gefahr der angeblich drohenden Stromknappheit bei Abschaltung der AKWs,
über den "billigen" Atomstrom und den notwendigen Klimaschutz durch die
AKWs.
In seinem Vortrag widerlegt der Energieexperte mit langjähriger
Erfahrung, Heiner Blasenbrei-Wurtz aus Besigheim, die Lügen und Märchen
der Atomindustrie. Anhand von konkreten Fakten und Zahlen belegt er, dass
und wie der Atomausstieg machbar ist.
AKWs abschalten - jetzt!
Dienstag, 27. Februar, 20.00 h
DemoZ, Wilhelmstr. 45/1, Ludwigsburg
Eintritt frei
http://www.demoz-lb.de
mit atomfeindlichen Grüßen!
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im Anhang schicken wir Euch unserer neues "anti-atom-info".
Verteilt es doch bitte an interessierte Menschen weiter - danke!
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Datei/File: atominfo43.pdf
Datum/Date: 14 Feb 2007, 18:59
Größe/Size: 173129 bytes.
Typ/Type: Unbekannt
(2007-02-14_11-16-11).pdf}atominfo43