Störfallaktion - Atomkraftwerk Neckarwestheim

(03.12.2013) Bei einem schweren Störfall in Neckarwestheim ist eine rechtzeitige Evakuierung der Bevölkerung nicht mehr möglich. Innerhalb von 2 Stunden breitet sich eine radioaktive Wolke bis nach Karlsruhe aus. Innerhalb von 12 Stunden entsteht eine 140 km weite radioaktive Schneise bis nach Frankreich. Dies ergab die Auswertung der Luftballon-Störfallaktion vom 16.11.2013. Je nach Windrichtung würde an allen Standorten eine breit gestreute radioaktive Verstrahlung entstehen, bei einem schweren Störfall mit lebensbedrohlichen gesundheitlichen Folgen.

Was geschieht tatsächlich bei einem schweren Störfall in Neckarwestheim?

Weiterlesen: Strahlenwolke am Atomkraftwerk Neckarwestheim(Gemeinsame Presseerklärung, 16.11.2013; Bilder am Ende des Artikels) Um 5 vor 12 stieg heute am Atomkraftwerk Neckarwestheim symbolisch eine radioaktive Strahlenwolke auf. Atomkraftgegner ließen 500 Luftballone steigen, um die Auswirkungen eines schweren Störfalls in Neckarwestheim zu zeigen. Die Aktion fand zeitgleich und bundesweit an 6 Standorten von noch laufenden Atomkraftwerken statt: Neckarwestheim, Philippsburg, Grafenrheinfeld, Isar, Grohnde und Lingen.

Alle, die einen Luftballon sehen und finden, rufen wir dazu auf, dies mit der angehängten Postkarte oder direkt im Internet zu melden: www.atomalarm.info

Atommüll: Sichere Entsorgung nie möglich!

Weiterlesen: Endlagersuchgesetz - nicht mit uns!(01.07.2013) Auf Initiative des grünen Ministerpräsidenten Kretschmann und des grünen Umweltministers Untersteller von Baden-Württemberg wurde im letzten Jahr eine bundesweite Atommüll-Scheinlösung mit dem Namen „Endlagersuchgesetz“ auf den Weg gebracht. Unter-stützt von einer All-Parteien Koalition aus CDU/Grünen/SPD/FDP, soll am 05.07.2013 per Gesetz das strittigste aller Atomthemen in der Öffentlichkeit vom Tisch: was geschieht mit dem noch für Jahrtausende strahlenden Atommüll?

Mit der Zustimmung im Bundesrat am 05.07.13 zum „Endlagersuchgesetz“ soll in der Öffentlichkeit vorgetäuscht werden, dass ein sicheres Aufbewahren des hochradioaktiven Atommülls möglich und geregelt ist - und dass ein solches Lager gefunden werden kann, wenn man es nur „richtig sucht“. So soll der unverantwortliche Betrieb von Atomanlagen legitimiert werden. Ebenso der Weiterbetrieb von Atomkraftwerken, die weitere tägliche Atommüllproduktion und die bisherige unverantwortliche Lagerung von Atommüll soll erneut verharmlost werden.

Wir lehnen sowohl das Vorgehen, wie auch dieses Endlagersuchgesetz ab!

Weiterlesen: Endlager-Schwindel-Such-Gesetz(27.06.2113) Im Eilverfahren soll noch vor der Sommerpause und der Bundestagswahl im September das Endlagersuchgesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Die neue All-Parteien-Koalition aus CDU, Grünen, SPD und FDP hat diese Woche am Donnerstag und Freitag die zweite und dritte Lesung im Bundestag angesetzt. Nächste Woche, mit der Zustimmung im Bundesrat am Freitag, soll das „Entsorgungswerk Atommüll“ fertig sein. Und dann?

Abschalten jetzt – Atomausstieg sofort!

Weiterlesen: Presseerklärung: Blockade der Zufahrt des AKW...(29.4.13, 6:00) Seit den frühen Morgenstunden ist die Zufahrt des Atomkraftwerk Neckarwestheim blockiert. Mehrere Menschen haben sich mit sechs Meter hohen Tripods (Dreibeinen) in der Einfahrt verfestigt. Die etwa 30 AKW-Gegner/innen aus regionalen und überregionalen Anti-Atom-Zusammenhängen protestieren mit dieser Aktion gegen die aktuelle Atompolitik:

Keinen weiteren Atommüll!
Abschalten jetzt – Atomausstieg sofort!

AKW-Rückbau & -Abriss: Strahlengefährdung ohne Ende
Beispiel Obrigheim - Stilllegung 2005

mit Gertrud Patan, Initiative AtomErbe Obrigheim

am Sonntag, 07.04.2013 um 14 Uhr, Wanderparkplatz "Schöne Aussicht" zwischen Gemmrigheim und AKW

Inhaltliche Stellungnahme des Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim zu den aktuellen Diskussionen:

(03.04.2013) Die heutige Praxis des „Rückbaus“ und das bisherige Vorgehen der Aufsichtsbehörden beim Abriss von Atomkraftwerken lehnen wir ab. Es kann nicht sein, dass der Anlagenbetreiber allein entscheidet, was der richtige Weg ist. Es kann nicht sein, dass es nur bei dem ersten Verfahren zur Stilllegung eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit einer Beteiligung der Öffentlichkeit gibt (siehe Abriss des AKW Obrigheim). Eine Öffentlichkeitsbeteiligung muss zukünftig bei jedem Entscheidungs- und Genehmigungsschritt der Aufsichtsbehörden durchgeführt werden. Und jeder Schritt des Abrisses und des Umganges mit dem Müll und Abrissmaterial muss öffentlich bekannt gemacht werden.

AKW Neckarwestheim: Fukushima-Demo am 9. März

Weiterlesen: Fukushima(28.02.2013) Am 11. März ist der zweite Fukushima Jahrestag der Atomkatastrophe in Japan. Von vier Atomreaktoren in Fukushima hatten drei in kürzester Zeit den Supergau und setzten unkontrolliert Radioaktivität frei. Aus zwei Abklingbecken mit tausenden von hochradioaktiven Brennelementen wird seitdem unkontrolliert Radioaktivität frei gesetzt. Bei einem Zusammenbrechen der Becken ist ein weiterer Supergau zu befürchten.

Tschernobyl und Fukushima sind die Mahnmahle dafür, dass Atomkraft eine unverantwortliche Risikotechnologie darstellt. Durch die freigesetzte Radioaktivität in Tschernobyl erkrankten und starben zehntausende von Menschen. Das Leiden steigerte sich in den Folgegeneration bis heute durch noch mehr Erkrankungen. Es gibt im atomaren Katastrophenfall keine Möglichkeit der ärztlichen Hilfe gegen die Radioaktivität.