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> Stromkonzern trickst bei Atomausstieg
> EnBW wird voraussichtlich noch in dieser Woche für sein Atomkraftwerk Neckarwestheim eine längere Laufzeit beantragen.
Der zuständige Staatssekretär Michel Müller (SPD) sieht darin einen
"Verstoß gegen den Geist des Gesetzes zum Atomausstieg"
VON TARIK AHMIA
Die deutschen Stromkonzerne sägen weiter am Atomausstieg. Der
Stromkonzern Energie Baden-Württemberg (EnBW) wird nach taz-Informationen
noch in dieser Woche beim Bundesumweltministerium eine länge Laufzeit für
seine Atommeiler Neckarwestheim I beantragen, als dies die Planung
vorsieht.
Eigentlich sollte das 30 Jahre alte Kraftwerk ab 2009 vom Netz gehen. So
jedenfalls sieht es die Vereinbarung zum Atomausstieg der Bundesregierung
vor. Wenn es nach den Wünschen des Konzerns geht, soll das Ende um einige
Jahre nach hinten verschoben werden, indem ein Teil der Strommenge eines
neueren Kraftwerks auf das alte Kraftwerk übertragen wird. Das Vorgehen
ist jedoch rechtlich umstritten, weil Strommengen laut Atomgesetz nur in
eng definierten Ausnahmesituationen von neueren auf ältere Kraftwerke
übertragen werden dürfen. Die Bedingungen dafür sind aus Sicht der SPD im
Bundestag nicht gegeben.
"Der Antrag wird mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt", sagte Ulrich
Kelber, umweltpolitischer Sprecher der SPD im Bundestag, der taz. "Es
dürfte schwierig zu begründen sein, ein neues Kraftwerk kürzer laufen zu
lassen, um unsicherere ältere Kraftwerke weiter zu betreiben", so Kelber.
Auch der zuständige Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Michael
Müller (SPD), sagte der taz: "Die Übertragung von Strommengen auf alte
Atomkraftwerke ist ein eindeutiger Verstoß gegen den Geist des
Ausstiegsgesetzes."
Zuständig für die Prüfung des Antrages ist zunächst allein
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) und sein Ministerium. "Sollten
etwa Sicherheitsgründe gegen einen weiteren Betrieb der alten Reaktoren
sprechen, könnte das Bundesumweltministerium allein die Anträge
ablehnen", sagte Müller. Das Kalkül der Stromkonzerne ist jedoch klar:
Wenn sie die Abschaltung der Atommeiler bis in die nächste
Legislaturperiode verschleppen können, wahren sie die Chance, dass der
Beschluss zum Atomausstieg möglicherweise noch ganz kippt.
Große Hoffnungen sollten sich die Konzerne jedoch nicht machen. "Einen
Wiedereinstieg in die Atomenergie wird es mit der SPD nicht geben", sagte
Ulrich Kelber.
Der Antrag von EnBW kommt nicht überraschend. Die vier
marktbeherrschenden Stromkonzerne Eon, RWE, Vattenfall und EnBW hatten
bereits im September angekündigt, insgesamt für vier Atomkraftwerke, die
in dieser Legislaturperiode vom Netz gehen sollen, längere
Betriebsgenehmigungen zu beantragen. Das Atomgesetz aus dem Jahr 2000
macht die Restlaufzeit jedes Atomkraftwerkes in Deutschland von einer
produzierten Elektrizitätsmenge abhängig. RWE hatte im September erstmals
für sein Kraftwerk Biblis A, das etwa Mitte 2007 abgeschaltet werden
soll, eine längere Laufzeit beantragt. Dafür will RWE einen Teil der
Reststrommenge des stillgelegten Atommeilers Mühlheim-Kärlich auf Biblis
A übertragen. Dessen Betriebsgenehmigung könnte sich dadurch bis 2011
verlängern.
Zeitgleich mit dem RWE-Antrag hatte EnBW angekündigt, "im vierten
Quartal" einen ähnlichen Antrag für Neckarwestheim zu stellen. EnBW
wollte gestern auf Nachfrage der taz zu konkreten Terminen keine Stellung
nehmen: "Das ist und bleibt Spekulation", sagte EnBW-Sprecher Dirk
Ommeln. "Wir werden allerdings noch in diesem Jahr zu einem geeigneten
Zeitpunkt einen Antrag für Neckarwestheim stellen." Von welchen Faktoren
der geeignete Zeitpunkt abhängt, wollte Ommeln nicht verraten. Sicher
ist, dass EnBW dafür noch 20 Tage Zeit hat.
>>
BEI DEN AKW-LAUFZEITEN SPIELEN DIE ENERGIEVERSORGER AUF ZEIT
> Auch Teilsiege bringen Bares
Der Stromkonzern EnBW wird diese Woche einen Antrag stellen, damit er
sein Atomkraftwerk in Neckarwestheim länger betreiben kann, als es das
Atomgesetz erlaubt. Das kann keiner verbieten. Finanziell bringt ein
Weiterbetrieb alter AKWs dreistellige Millionenbeträge pro Jahr.
Allerdings dürfte EnBW derzeit wenig Aussichten auf Erfolg haben. Denn
die zuständige Fachbehörde ist das Bundesumweltministerium unter Sigmar
Gabriel.
Der wiederum hat seine politische Zukunft mit einer harten Haltung
gegenüber den Stromkonzernen verknüpft. Fachliche Gründe gegen eine
Verlängerung des Betriebs alter AKWs gibt es sowieso genug. Schließlich
ermüdet das Material in einem solchen Kraftwerk noch stärker als in einem
konventionellen. Eine längere Laufzeit könnte also nur über Hinterzimmer
und Spendenkonten erreicht werden. Aber dabei scheint der Preis für die
SPD derzeit zu hoch: Der Umweltflügel würde sich ebenso lächerlich machen
wie die Linken.
Diese Lage würde sich schlagartig ändern, wenn die große Koalition
zerfiele - und die Union mit der FDP regieren würde. Die Stromkonzerne
werden daher weitere Anträge für ihre ältesten AKWs stellen - und auf
bessere Zeiten hoffen. Denn einerseits geht es um viel Geld. Und
andererseits hat die Energiewirtschaft derzeit einen Mehrfrontenkampf am
Hals. Immer weniger Verbraucher sind gewillt, die Strompreise der großen
Versorger zu zahlen. Und auch Mittelstand und Industrie sind es leid,
überhöhte Kalkulationen der Monopol- oder Oligopolgewinnler hinzunehmen.
Zudem kämpfen die Kraftwerksbetreiber auch noch beim Klimaschutz um ihre
geschenkten Kohlendioxidemissionen bei den Kohleblöcken. Schon deshalb
müssen sie immer neue Geschütze in Stellung bringen, um am Ende
vielleicht doch den ein
oder anderen Teilsieg zu erringen.
Die Genehmigungsbehörden sollten jeden einzelnen ungerechtfertigten
Antrag ablehnen. Allerdings funktioniert Politik immer mit einem gewissen
Geben und Nehmen. Die Öffentlichkeit wird wohl noch in dieser Wahlperiode
erfahren, wie das Ringen ausgeht. REINER METZGER
taz vom 11.12.2006, S. 11, 46 Z. (Kommentar), REINER METZGER
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> Kernkraftgegner: Längere Laufzeit von GKN I atomrechtlich unmöglich
Bürgerinitiativen legen im Streit um Materialproben nach - Betreiber-
Konzern EnBW spricht von "großen Sicherheitsreserven"
NECKARWESTHEIM Nach Ansicht von Atomkraftgegnern ist die von Betreiber
EnBW beabsichtigte Verlängerung der Laufzeit des älteren Reaktorblocks im
Atomkraftwerk Neckarwestheim aus atomrechtlichen Gründen unmöglich.
VON STEFFEN PROSS
Grundlage dieser Einschätzung, die Vertreter des Bundes der
Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar und des Aktionsbündnisses Gastor-
Widerstand gestern abgaben, ist die Aussage von Südwest-Umweltministerin
Tanja Gönner (CDU), dass in GKN I schon seit 1984 keine Materialproben
mehr vorgehalten werden, mit denen sich die Versprödung des
Reaktordruckbehälters aktuell überprüfen ließe (wir berichteten). Wie
Gönner in einem Brief an den Grünen-Landtagsabgeordneten Franz
Untersteller unter anderem darlegt, seien zwei von drei Materialproben,
die im Reaktorblock I zu Kontrollzwecken einer verstärkten Bestrahlung
ausgesetzt waren, bereits 1976 im Warmprobebetrieb in den Druckbehälter
eingehängt und 1977 beziehungsweise 1979 zur Auswertung entnommen worden.
Dies widersprach zwar keinen damals geltenden Vorgaben - die Regeln für
die Handhabung solcher Proben wurden erst 1984 definiert. Doch nach der
seit 2001 geltenden kerntechnischen Regel KTA 3203 wäre das damalige
Vorgehen nach Meinung der von den Bürgerinitiativen eingeschalteten
Gruppe Ökologie unzulässig. Zum gleichen Befund kommt das Hannoveraner
Institut auch in einem zweiten Punkt: Der Fluenzvoreilfaktor - eine
rechnerische Größe für die Auswertung der Materialproben - war bei GKN I
höher als nach der neuen Fassung der Regel KTA 3203 erlaubt.
Fazit der Hannoveraner: Für den älteren Neckarwestheimer Reaktor liege
kein Sicherheitsnachweis vor, der heutigen Bestimmungen genügen würde.
Damit aber, so die Atomkraftgegner, sei eine Laufzeitverlängerung für das
1976 in Betrieb gegangene GKN I atomrechtlich unmöglich, bedürfte es dazu
doch des - nun ihrer Ansicht nach nicht mehr zu führenden - Nachweises,
dass die Anlage auch dem heutigen Stand der Technik entspreche.
EnBW widersprach dieser Darstellung energisch. Erstens seien die für GKN
I nachgewiesenen Sicherheitsreserven so groß, dass ein Reaktorbruch trotz
der beanstandeten Abweichungen ausgeschlossen werden könne. Zweitens
würden die neuen rechtlichen Bestimmungen nur greifen, wenn technische
Änderungen der Anlage genehmigt werden müssten. Dies sei bei einer reinen
Strommengenübertragung aber gerade nicht der Fall. Der Konzern halte
daher an seiner Absicht fest, noch vor Jahresende eine längere Laufzeit
für GKN I zu beantragen. Ob dazu Reststrom-Mengen von GKN II oder des
EnBW - eigenen Atomkraftwerks Philippsburg eingesetzt werden sollen,
wollte ein Konzernsprecher nicht verraten. Denkbar sei auch der Einsatz
von "Drittmitteln". Atomkraftgegner denken da vor allem an die Reststrom-
Mengen des bereits 1988 nach nur knapp zwei Jahren Betriebszeit
stillgelegten Reaktors Mühlheim-Kärlich. Die Energieriesen - so die
Vermutung - könnten die Reststrommengen dieses RWE-Atomkraftwerks zu
einer "konzertierten Aktion" mit dem Ziel nutzen, den Atomausstieg zu
kippen.
>>
Was das Atomausstiegsgesetz sagt
Nach den Konsensgesprächen zwischen rot-grüner Bundesregierung und
Energiewirtschaft wurde der Atomausstieg 2002 gesetzlich festgeschrieben.
Das Gesetz geht davon aus, dass Atomkraftwerke eine Regellaufzeit von 32
Jahren haben. Damit würde die friedliche Nutzung der Atomenergie in
Deutschland im Jahr 2021 mit dem Abschalten des jüngsten Reaktors
Neckarwestheim II enden.
Freilich sieht das Atomgesetz die Möglichkeit vor, Strommengen - und
damit Restlaufzeiten - von einem auf ein anderes Atomkraftwerk zu
übertragen, womit sich das Ende der Atomnutzung hinausschieben könnte.
Denn grundsätzlich sollen nur Laufzeiten älterer auf jüngere Meiler
übertragen werden. So würden ältere Reaktoren früher abgeschaltet,
während jüngere - und damit auch unter Sicherheitsaspekten modernere -
Anlagen länger laufen könnten.
Allerdings lässt das Gesetz Ausnahmen von dieser Regel zu. Diese kann nur
der Bundesumweltminister genehmigen - und zwar nur unter der
Voraussetzung, dass auch die älteren Reaktoren allen aktuellen
sicherheitstechnischen Anforderungen genügen. (pro)
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> AKW im Blindflug
> Materialermüdung wird in Neckarwestheim nur noch berechnet. Die Materialproben wurden entfernt
HEIMERTINGEN taz Im Atomkraftwerk Neckarwestheim wird künftig vollständig
auf Materialproben in unmittelbarer Nähe des Reaktorkerns verzichtet. Die
wurden bislang eingesetzt, um mögliche Materialermüdungen diagnostizieren
zu können. Der Betreiber begründet den Schritt damit, dass nun genug
Daten vorlägen, um weit über die Lebenszeit der Reaktorblöcke hinaus die
Materialermüdung berechnen zu können. Die Bürgerinitiativen Mittlerer
Neckar und das Aktionsbündnis Castor-Widerstand Neckarwestheim
vermeldeten gestern, dass jetzt die erforderlichen Prüfungen, wie weit
die Versprödung des Reaktorbehälters fortgeschritten ist, nicht mehr
vorgenommen werden. "Das heißt im Klartext, tatsächliche
Werkstoffkontrollen kann es künftig nicht mehr geben, nur noch
statistische Wahrscheinlichkeitsberechnungen", sagte Jörg Schmid vom Bund
der Bürgerinitiativen.
Die letzten Materialproben wurden im Reaktorblock II im Frühsommer
entfernt. Im Reaktorblock I hängen sie bereits seit 1984 nicht mehr. Die
AKW-Gegner sprachen hier von einem "erheblichen Sicherheitsdefizit".
Sprecher des baden-württembergischen Umweltministeriums und des
Betreibers Energie Baden-Württemberg (EnBW) wiesen die Vorwürfe zurück.
EnBw-Sprecher Ulrich Schröder sagte der taz, dass die Proben einen sehr
genauen Blick in die Zukunft zulassen. Die kernnahen Materialproben, die
aus dem gleichen Material wie der Reaktordruckbehälter seien, seien einer
extrem hohen Strahlenbelastung ausgesetzt worden, die rechnerisch im
Reaktor I einem Strahlenbeschuss am Rand des Reaktorbehälters von 70
Jahren entspräche, im Block II sogar von 120 Jahren. Ministeriumssprecher
Karl Franz sagte, bei der Materialforschung, wie sie derzeit betrieben
werde, könne man einen viel längeren Zeitraum vorausschauen, als ein
Reaktor je in Betrieb sei. "Ein weiterer Beschuss ist nicht
erforderlich."
Die Atomgegner sehen das ganz anders. Sie sagen, das AKW Neckarwestheim
werde ohne einen Abgleich der rechnerischen Ermüdungsdaten mit
tatsächlichen Proben "im Blindflug" betrieben. Es müsse weiterhin eine
echte Materialprüfung geben. Die sei ohne die Proben aber gar nicht mehr
möglich. Die von der EnBW anvisierte Laufzeitverlängerung für
Neckarwestheim sei unter diesen Umständen unverantwortlich. KLAUS
WITTMANN
>>
Stuttgarter Zeitung, 01.12.06
> Atomkritiker sehen neues Risiko in Neckarwestheim
Beide Blöcke des Kraftwerks werden ohne Materialproben gefahren-
Initiativen kündigen Proteste gegen längere Laufzeit an
LUDWIGSBURG. Bürgerinitiativen behaupten, das Neckarwestheimer
Kernkraftwerk werde "im Blindflug" gefahren. Der Zustand beider
Reaktorbehälter sei nicht mehr überprüfbar. Das Umweltministerium und der
Betreiber widersprechen entschieden.
Von Ralph Gunther Zimmermann
Die Reaktordruckbehälter von Kernkraftwerken sind enormen Belastungen
durch radioaktive Strahlung, wechselnde Temperaturen und
unterschiedlichen Druck ausgesetzt. Um sicherzustellen, dass die Behälter
auch bei Störfällen keine Radioaktivität freisetzen, sind beim
Betriebsbeginn Werkstoffprobesätze in den Druckbehältern angebracht
worden. Diese bestehen aus demselben Material und sind zur gleichen Zeit
und vom selben Hersteller gefertigt worden wie die Wände des
Druckbehälters. Weil die Probensätze aber näher am Kern des Reaktors
angebracht wurden, sind sie einer stärkeren Bestrahlung durch Neutronen
ausgesetzt. Damit wird gewissermaßen im Zeitraffertempo die Belastung des
Druckbehälters vorweggenommen. Am Zustand der Proben soll sich somit im
Voraus erkennen lassen, wie lange mindestens die Reaktorhülle standhält.
Die Umweltministerin Tanja Gönner, deren Ministerium die Aufsicht über
die Kernkraftwerke führt, hat jetzt auf eine Anfrage des grünen
Landtagsabgeordneten Franz Untersteller hin bestätigt, dass sich in der
Anlage in Neckarwestheim (Kreis Heilbronn) keine solchen Probensätze mehr
befinden. Im neueren Block II seien die letzten Proben in diesem Jahr
entfernt worden, beim Block I sei dies bereits 1984 geschehen.
Damit seien keine auf praktischer Erprobung basierende Aussagen über den
Zustand der Reaktorwände mehr möglich, meint der Bund der
Bürgerinitiativen mittlerer Neckar. Stattdessen müsse sich die Ministerin
jetzt auf lediglich errechnete Prognosen verlassen. Dies aber komme einem
"Blindflug" der Anlagen gleich. Besonders bedenklich ist dies aus Sicht
der Bürgerinitiativen beim Block I, wo die letzte Materialauswertung
bereits mehr als 20 Jahre zurückliegen soll.
Seit damals habe sich zudem die Technik der Materialprüfung weiter
entwickelt, sagt Wolfgang Neumann von der kernkraftkritischen Gruppe
Ökologie aus Hannover. Die Materialproben im Block I seien zudem mit
einer weit höheren Neutronendosis belastet worden als der Druckbehälter,
die dadurch gewonnenen Aussagen seien damit nur eingeschränkt
aussagekräftig. Im Grundsatz gelte, je langfristiger die auf Grund der
Proben gewonnenen Prognosen seien, desto weniger zuverlässig seien sie,
meint der Physiker.
Die EnBW als Betreiber weist diese Kritik zurück. So zeige eine fast 50-
jährige Erfahrung, dass eine kurzzeitige Belastung mit einer hohen
Neutronendosis das Material sogar stärker schädige als die gleiche
Neutronenmenge, die über einen längeren Zeitraum hinweg auf die Wände des
Druckbehälters treffe. Die Verfahren zur Materialprüfung hätten sich
nicht verändert, die für den Block I ermittelten Werte seien weiterhin
gültig, betont die EnBW. Ohnehin verfüge man über eine große
Sicherheitsmarge. Die Auswertung der Proben hat der Umweltministerin
zufolge ergeben, dass der Block I des Kernkraftwerks für 70, der Block II
gar für 120 "Volllastjahre" sicher sei.
Der Bietigheimer Grünenabgeordnete Untersteller hält diese Hochrechnungen
für absurd, den Betrieb der Reaktoren ohne Materialproben für seltsam.
Die Erfahrungen am still gelegten Reaktor Obrigheim weckten Zweifel an
der Zuverlässigkeit der Prognosen über den Zustand des Reaktorbehälters.
Unabhängig davon hält der Grüne eine längere Laufzeit für den Block I des
Kraftwerks für nicht vertretbar, weil bei älteren Reaktoren die
Sicherheitsrisiken stiegen. Die Bürgerinitiativen bewerten die fehlenden
Materialproben als weiteren Beleg dafür, dass eine Laufzeitverlängerung
für Neckarwestheim I nicht vertretbar sei. Die EnBW hat einen
entsprechenden Antrag noch für dieses Jahr angekündigt. Eigentlich sollte
der Reaktor spätestens in drei Jahren still gelegt werden. Für den Fall
einer Laufzeitverlängerung haben die Bürgerinitiativen Proteste
angekündigt.
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> Glitzernde Solaranlage gefährdet angeblich den Tourismus
Nach der Verspargelung bekämpfen die Behörden die Verspiegelung der
Landschaft - Präzedenzfall in Südbaden beschäftigt Politik
Eigentlich will das Land erneuerbare Energien fördern. Doch eine
Fotovoltaikanlage in Südbaden wäre fast abgerissen worden - auf Geheiß
des Landratsamts und mit dem Segen der Regierung.
Von Andreas Müller
Das Wort hatte es Erwin Teufel angetan. Leidenschaftlich kämpfte der
frühere Ministerpräsident bis zum Ende seiner Amtszeit gegen die
"Verspargelung" der Landschaft. Gemeint war der Bau von hoch aufragenden
Windrädern, die Schwarzwaldhöhen und Albtrauf aus seiner Sicht nur
verschandeln würden - und damit Touristen vergraulten.
Nun, unter Teufels Nachfolger Günther Oettinger, droht der Landschaft
angeblich eine neue Gefahr: die Verspiegelung. Diesmal sind es glitzernde
Solarkollektoren, vor denen Urlaubsgebiete wie der Schwarzwald bewahrt
werden müssen. Noch stören die allenfalls vereinzelt, aber die Parole
scheint zu lauten: "Wehret den Anfängen."
Der Präzedenzfall, der dieser Tage den Landtag und die Regierung
beschäftigte, spielt im Südbadischen. In Biederbach (Kreis Emmendingen)
hatten zwei Investoren 2003 eine Fotovoltaikanlage gebaut. Direkt neben
dem Leibgedinghaus eines alten Schwarzwaldhofs setzten sie die
Kollektoren auf die Wiese, 25 mal acht Meter maß das Ganze. Eine
Baugenehmigung war nach damaligem Recht nicht notwendig.
Entsprechend erstaunt waren die Betreiber, als sie im Herbst 2005 Post
vom Landratsamt in Emmendingen bekamen: Binnen sechs Wochen, verlangte
die Baubehörde, hätten sie die Anlage abzureißen. Die sei zwar
"verfahrensfrei", müsse aber trotzdem den geltenden Vorschriften
entsprechen - und das tue sie nicht. Durch die "glänzende Eindeckung und
die damit verbundene Spiegelung" würden vielmehr öffentliche Belange
beeinträchtigt. Genauer: "Das von Schwarzwaldhöfen geprägte
Landschaftsbild in seiner Funktion als touristisch wichtiges Gebiet mit
hohem Erholungswert wird in nicht vertretbarem Maße gestört." Eine
Duldung komme nicht in Betracht, wegen der "Vorbildwirkung auf andere
Bauwillige".
Für den Anwalt der beiden Investoren, Thomas Binder aus Freiburg, war der
Bescheid sachlich und rechtlich "nicht haltbar". Die Spiegelung der
Kollektoren sei geringer als bei Fensterglas, die Anlage schon wegen
ihrer geringen Größe nicht relevant. Aber seine Mandanten wollten kein
langes Gerichtsverfahren riskieren. Also einigte man sich in mühsamen
Verhandlungen auf einen Vertrag: Als Ausgleich für Naturschutzzwecke
seien 1500 Euro fällig, dafür dürfe die Anlage bis zum Jahr 2022 stehen
bleiben - so lange nämlich fließt die Vergütung für den eingespeisten
Strom.
Als der Grünen-Abgeordnete Franz Untersteller von dem Fall erfuhr, konnte
er es nicht fassen. "Einfach abenteuerlich" sei es, wie das Landratsamt
hier agiert habe. Da kündige Ministerpräsident Oettinger an, dass er
Baden-Württemberg bei erneuerbaren Energien bundesweit an die Spitze
bringen wolle. Und dann gingen die Behörden derart restriktiv gegen
Solaranlagen vor. Das passe doch nicht zusammen, folgerte Untersteller
und erkundigte sich per Anfrage nach der Position der Regierung.
Die Antwort kam von Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP). Natürlich
sei es "in öffentlichem Interesse, Energie rohstoff- und umweltschonend
zu gewinnen". Aber angesichts der Abhängigkeit der Region vom Tourismus
wiege es schwerer, dass sich die Anlage mit ihrer blauen Färbung und der
Spiegelung des einfallenden Sonnenlichts nicht in die Umgebung einfüge.
Pfisters Fazit: Die Abwägung des Landratsamts sei rechtlich "nicht zu
beanstanden".
Nun wundern sich die Betreiber, wie unterschiedlich die gleichen
Solarkollektoren amtlich beurteilt werden. Auf dem Dach ihres Anwesens
haben sie nämlich ebenfalls welche installiert, die noch weitaus
auffälliger sind als jene am Boden. Doch daran habe sich noch nie jemand
gestört - im Gegenteil. Im Solarführer 2005 der Region Freiburg werde das
Gebäude in Text und Bild als vorbildlich präsentiert. Mitherausgeber der
Broschüre: der Landkreis Emmendingen.
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Gemeinsame Presseinformation
30.11.2006
> Atomkraftwerke im "Blindflug"
> Sicherheitsdefizit: Keine Materialproben mehr in Neckarwestheimer Atomkraftwerk
Sämtliche Materialproben, die zu Prüfzwecken der direkten radioaktiven
Strahlung ausgesetzt wurden und anhand derer festgestellt werden kann,
wie weit die Versprödung des Reaktorbehälters fortgeschritten ist, sind
für das GKN 1 und das GKN 2 aufgebraucht.
Wie Landesumweltministerin Gönner vor kurzem in einer Antwort auf eine
von den Bürgerinitiativen initiierten Anfrage des Grünen-Abgeordneten
Franz Untersteller bestätigte, sind alle Materialproben bereits aus den
Reaktoren entfernt worden - die letzte bei der diesjährigen Revision aus
dem Block 2 des GKN. Zukünftig werden nur mehr statistische
Wahrscheinlichkeitsrechnungen möglich sein, auf die sich die Ministerin
in ihren Prognosen verläßt
Damit sind tatsächliche Werkstoff-Kontrollen über den Zustand im AKW
zukünftig nicht mehr möglich.
Anti-Atom-Bürgerinitiativen sprechen deshalb angesichts drohender
Laufzeitverlängerungen von einem noch weiter zunehmenden
Sicherheitsdefizit:
Wenn man Vorhersagen nicht mehr durch reale Materialproben überprüfen
könne, komme dies einem "Blindflug" der Anlagen gleich, so die
Bürgerinitiativen.
Durch die Lagerung der Materialproben in unmittelbarer Nähe der
strahlenden Brennelemente war bisher eine vorausschauende
Materialprüfung möglich, da die Bestrahlungsintensität, denen die Probe-
Werkstoffe ausgesetzt sind, die tatsächliche Bestrahlung des
Reaktorbehälters übersteigt (sog. Voreilproben). Dieses
Bestrahlungsüberwachungsprogramm erfasst bisher den Grundwerkstoff und
das Schweißgut des Reaktordruckbehälters. Die Auswertung der Proben nach
Entnahme erfolgt entsprechend der Regeln des Kerntechnischen Ausschusses
(KTA).
Hintergrund ist, das bei Inbetriebnahme der AKWs nur eine begrenzte
Anzahl von eingelagerten Materialproben ( in der Regel eine unbestrahlte
Referenz-Probe und zwei bestrahlte Proben ) vorgesehen waren - wegen
deren begrenzter Laufzeit.
Der Neckarwestheimer Block 1 wird seit 1984 "im Blindflug" betrieben:
Mit jedem Betriebsjahr steigt die Unsicherheit über die tatsächlich
vorliegende Materialermüdung, die wegen der radioaktiven Dauerbestrahlung
nicht zu umgehen ist.
Gerade beim Block 1 gelten insgesamt veraltete Sicherheitskriterien:
Allein, dass die Auswertung der Materialproben vor über 20 Jahren (!)
stattfand, belegt dies.
Der Sachbeistand der Bürgerinitiativen, der Atomexperte Wolfgang Neumann
von der Gruppe Ökologie (Hannover) spricht davon, dass die Umgangsweise
mit den Materialproben nicht dem heutigen Stand der Vorschriften
entspreche und die nachzuweisende Sprödbruchsicherheit dadurch weniger
belastbar sei.
Der Block 1 erfüllt dabei nicht die heute geltenden Umgangsregeln des
Kerntechnisches Ausschusse (KTA Regel 3203, Fassung 2001), was den
Einlagerungszeitpunkt und den Entnahmezeitpunkt der Proben anbelangt.
Die Aussagen von Frau Gönner sind politische Aussagen, sie sind
wissenschaftlich nicht korrekt, was das Problem der Bewertung der Gamma-
Strahlung und den sog. Neutronenflussdichteeffekt betrifft.
Überhaupt ist festzuhalten: Aufgrund von 3 Probensätzen ist statistisch
keine belastbare Aussage über den Materialzustand zu erhalten - für die
neueren Anlagen bestehen hierfür aufgrund des sog. Konvoi-Ekffektes (
Gleiches verwendetes Material bei allen neueren AKWs ) eine klarere
Aussagemöglichkeiten.
Im Atomgesetz (ATG) sind die Genehmigungsvoraussetzungen für eine
Strommengenübertragung festgeschrieben - u.a. das Einhalten aktueller
Sicherheitsstandarts - diese sind für das GKN 1, bezüglich der
Sprödbruchsicherheit, nicht nachzuweisen. Dieses Sicherheitsdefizit ist
auch nicht mehr korrigierbar.
Eine Laufzeitverlängerung für den Block 1 ist deshalb nur möglich, wenn
politisch das Gesetz "gebogen" wird. Darauf scheint sich die ENBW
verlassen zu wollen.
Eine ähnliche Diskussion zu grundsätzlichen Sicherheitserwägungen gab es
bereits bei den CASTOR-Behältern - schon lange fordern die
Bürgerinitiativen "echte" Tests an einem "echten" CASTOR-Behälter ein und
geben sich nicht mit theoretischen Überlegungen und darauf aufbauenden
Berechungen zufrieden.
Willfährig spricht Umweltministerin Gönner sogar von möglichen 80 bzw.
sogar 120 Laufzeitjahren für das GKN 1 bzw. 2. Das mag ein schönes
Weihnachtsgeschenk für die EnBW sein, mit der amtlichen Kontrollfunktion
als Atomaufsichtsbehörde hat dies nichts zu tun, noch weniger mit
notwendiger wissenschaftlicher Sorgfältigkeit.
Die Erfüllung ökonomischer Wünsche des Betreibers ENBW steht an erster
Stelle der Landesregierung. Ministerpräsident Oettinger setzt sich massiv
für den Weiterbetrieb von Atomanlagen in unverantwortlicher Weise ein.
Der notwendige Schutz der Bevölkerung interessiert ihn offensichtlich
kaum.
Eine Laufzeitverlängerung stellt für die Bürgerinnen und Bürger in den
betroffenen Gebieten eine Zumutung dar und wird von den Bürgerinitiativen
massiv abgelehnt.
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> Streit über Sicherheit von Neckarwestheim
> Keine Materialproben mehr im Atomreaktor
Neckarwestheim - (pro) Die Haltbarkeit der beiden Reaktordruckbehälter
des Atomkraftwerks Neckarwestheim kann künftig nicht mehr durch aktuelle
Materialproben überprüft werden.
Wie Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) dem Bietigheim-
Bissinger Grünen-Landtagsabgeordneten Franz Untersteller bestätigte,
wurde die letzte Materialprobe im Sommer bei Revisionsarbeiten aus dein
Kraftwerksblock GKN II entnommen.
Atomkraftgegner kritisieren, dass die tatsächliche Materialermüdung der
Reaktoren somit nicht mehr kontrollierbar sei. Die Neckarwestheimer
Meiler würden daher "im Blindflug" gefahren. Dagegen hebt Gönner hervor,
dass alle bisher ausgewerteten Proben die Sicherheit des Atomkraftwerks
Neckarwestheim bestätigt hätten. Seite 12
>>
Neu entfacht ist der Streit um die Sicherheit des Atomkraftwerks
Neckarwestheim. Archivbild: Alfred Drossel
> Gegenwind für die EnBW
> Atomkraftgegner machen gegen längere GKN-Laufzeit mobil
NECKARWESTHEM. Ein neues "Sicherheitsdefizit" machen Atomkraftgegner im
Atommeiler Neckarwestheim aus. Dagegen meint Umweltministerin Tanja
Gönner (CDU), die Sicherheit der beiden Reaktoren sei "nachgewiesen".
VON STEFFEN PROSS
Noch vor Jahresende will Betreiber EnBW - unterstützt von der
Landesregierung - bekanntlich eine längere Laufzeit für den älteren
Neckarwestheimer Kraftwerksblock GKN I beantragen. Dass damit die Frage
nach der verbleibenden "Lebenserwartung" des Reaktors neu gestellt wird,
überrascht nicht. Doch er-hält sie unerwartete Brisanz.
Denn Gönner ließ den Bietigheimer Grünen-Landtagsabgeordneten Franz
Untersteller jetzt wissen, dass sich in beiden Neckarwestheimer Reaktoren
keine Materialproben mehr befinden, die eine aktuelle Überprüfung der
Versprödung der Druckbehälter durch Radioaktivität er-möglichen würden:
Im älteren Block GKN I wurde die letzte Probe bereits 1984 entnommen, in
GKN II in diesem Sommer.
Für Atomkraftgegner ist damit klar: Die tatsächliche Materialermüdung der
Druckbehälter sei fortan nicht mehrüberprüfbar, die baden-
württembergische Atomaufsicht verlasse sich auf bloße Hochrechnungen. Die
Neckarwestheimer Meiler würden mithin "im Blindflug" gefahren, GKN I
sogar schon seit 22 Jahren, kritisieren der Bund der Bürgerinitiativen
Mittlerer Neckar und das Aktionsbündnis Castor-Widerstand das Stuttgarter
"Weihnachtsgeschenk" an EnBW. Eine Laufzeitverlängerung für GKN I komme
angesichts der neuen "Sicherheitsdefizite" erst recht nicht in Frage.
Ganz anders stellt Tanja Gönner den Fall in ihrem Brief an Untersteller
dar: Die vier bisher ausgewerteten Materialproben aus Neckarwestheim
belegten die Sicherheit der Anlage, ein - zum "Gau" führender - Bruch der
Reaktorbehälter sei somit auszuschließen. Der inzwischen 30 Jahre alte
Kraftwerksblock I könnte "ohne weitere Maßnahmen" noch 40 Jahre, der 1988
in Betrieb genommene Block GKN II gar noch über 100 Jahre sicher
betrieben werden. `
>>
> Gretchenfrage Materialermüdung
Neben der ungelösten Frage der Endlagerung des Atommülls steht die nach
der Lebensdauer der Reaktoren im Zentrum der Debatte um die Sicherheit
der Atomkraft. Denn die Reaktordruckbehälter sind ständiger
Neutronenbestrahlung ausgesetzt, was zur Versprödung des Materials führt.
Um zu überprüfen, ob die vorausberechnete "Lebenserwartung" des Materials
dessen tat-sächlicher Ermüdung entspricht, werden Proben in die
Reaktorblöcke gehängt, die durch ihre Anordnung einer höheren Bestrahlung
ausgesetzt sind als die Reaktor-wand. Durch die Auswertung dieser Proben
sollen dann "sichere" Gesamtlaufzeiten für die Reaktoren hochgerechnet
werden.
Während Atomkraftgegner darauf verweisen, dass etwa beim abgeschalteten
Atomkraftwerk Stade die Materialermüdung schneller erfolgt sei als
angenommen, gehen Befürworter der Kernenergie davon aus, dass eine
geschickte Beladung der Reaktoren deren Lebensdauer erheblich verlängert.
(pro)
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- Details
> "Klares Bekenntnis für den Weiterbetrieb von GKN I"
Von Joachim Kinzinger
Der EnBW-Vorstandschef Utz Claassen sprach vor der Belegschaft des
Kernkraftwerks
Neckarwestheim Der GKN-Betriebsratsvorsitzende Franz Watzka sprach von
einer positiven Veranstaltung. Bei seinem Besuch im Kernkraftwerk
Neckarwestheim habe der EnBW-Vorstandschef Utz Claassen ein "klares
Bekenntnis für den Weiterbetrieb von GKN I" gegeben und den EnBW-Antrag
zur Reststrommengenübertragung von anderen Reaktoren auf GKN I in den
ersten beiden Dezemberwochen angekündigt.
Quo vadis? Unter diesem Titel informiert der EnBW-Chef regelmäßig die
Beschäftigten an den Standorten über Neuigkeiten aus dem Konzern. Zum
Spezialthema "Zukunft der Kernenergie bei der EnBW" zeigte Claassen in
Neckarwestheim Flagge. Rund 400 Kollegen, so Watzka auf Nachfrage der
Heilbronner Stimme, hätten seinen fast zweistündigen Vortrag im
Infozentrum gehört. Mit Videokonferenzschaltung waren rund weitere 40
EnBW-Standorte eingebunden.
Laut Atomkonsens muss der erste Neckarwestheimer Reaktor 2009 vom Netz.
Der Konzernchef habe nochmals bekräftigt, dass der Antrag an das
Bundesumweltministerium zur Verlagerung von Reststrommengen auf Block I
bei EnBW vorbereitet werde, betonte der Elektrotechniker Watzka. Es sei
eine "ganz normale Geschichte nach dem Atomgesetz". Dafür kommen drei
Möglichkeiten in Frage: Stromkontingente aus Philippsburg, GKN II oder
ungenutzte Kapazitäten von Mühlheim/Kärlich, das zum RWE-Konzern gehört.
Watzka: "Darauf ist er nicht detailliert eingegangen." Claassen habe aber
zuversichtlich gewirkt, "dass wir noch mehrere Jahre Laufzeit bekommen".
Verantwortung Derzeit arbeiten 820 Mitarbeiter in den beiden
Neckarwestheimer Anlagen. "Es sind 350 Personen, die am Block I hängen",
verdeutlicht der 48-jährige Neckarwestheimer, der seit acht Jahren
Betriebsratschef ist. Claassen habe allen Mitarbeitern Mut gemacht und
von der sozialen Verantwortung des Unternehmens für Arbeitsplätze
gesprochen. Die Kollegen hätten die klare Aussage begrüßt, "dass der
Konzern hinter unseren Arbeitsplätzen steht".
Watzka wird bald mit den Betriebsratskollegen aus Biblis, Philippsburg
und Obrigheim zu SPD-Bundesumweltminister Siegmar Gabriel nach Berlin
reisen. Dabei geht es um die Zukunft der Kernenergie. Franz Watzka, der
früher bei GKN die radiologische Messtechnik betreut hat, will dabei
Gabriel die Frage stellen, ob ein Politiker die "Realitäten verdrängen
kann". Denn ohne Atomenergie werde die Kohlendioxid-Problematik
verschärft.
28.11.2006 00:00
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